Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asiapalast
Eschollbrücker Straße 42
64295 Darmstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Hans Peter Rothenberger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Hans Peter Rothenberger
Betreff
Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt [#61811]
Datum
15. März 2019 14:07
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asiapalast Eschollbrücker Straße 42 64295 Darmstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Rothenberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Peter Rothenberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Rothenberger
Hans Peter Rothenberger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt“ vom …
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Hans Peter Rothenberger
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt [#61811]
Datum
18. April 2019 23:09
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt“ vom 15.03.2019 (#61811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Rothenberger Anfragenr: 61811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Peter Rothenberger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rothenberger, um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zur Beantwortung Ihrer u. s. Sachs…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antw: AW: Kontrollbericht zu Asiapalast, Darmstadt [#61811]
Datum
23. April 2019 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rothenberger, um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zur Beantwortung Ihrer u. s. Sachstandanfrage zunächst auf unser Schreiben vom 18.03.2019. . ( tel:28012019) Da die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bitten wir Sie bis zu einem weiteren Bescheid noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen