Kontrollbericht zu Asiastube, Rehau

Anfrage an: Landratsamt Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Asiastube
Am Bahnhof 6
95111 Rehau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Asiastube, Rehau [#132827]
Datum
23. April 2019 15:49
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Asiastube Am Bahnhof 6 95111 Rehau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hof
Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem VIG vom 23.04.2019…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung
Datum
25. April 2019 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem VIG vom 23.04.2019 haben wir heute erhalten. Wir betrachten Ihren Antrag bezüglich des Betriebes, auf den sich Ihr Antrag bezieht, als hinreichend bestimmt. Allerdings bitten wir Sie um Verifizierung Ihres Namens, also Angabe Ihres echten und vollständigen Namens als auch Ihrer Anschrift. Kommen Sie dieser Aufforderung bis zum 02.05.2019 nicht nach, werden wir Ihren Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Hof
Ihr Antrag nach dem VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 25.04.2019 übersandte Ihnen eine Kollegin eine E-Mail. Da…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG
Datum
3. Mai 2019 10:28
Status
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 25.04.2019 übersandte Ihnen eine Kollegin eine E-Mail. Darin bat sie um Verifizierung Ihres Namens (Angabe des echten und vollständigen Namens und der Anschrift). Wir bitten Sie darum, diese Angaben - auch sofern Sie diese schon an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> übermittelten- bis zum 08.05.2019(noch einmal) an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu übersenden. Erhalten wir die Angaben bis zu dem Datum nicht, werden wir Ihren Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Hof
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG vom 23.04.2019 (Auskunftsersuchen zum Betrieb Asiastube, Rehau) S…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG vom 23.04.2019 (Auskunftsersuchen zum Betrieb Asiastube, Rehau)
Datum
24. Mai 2019 12:38
Status
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 23.04.2019 einen VIG-Antrag gestellt. Anhand der in dem Antrag enthaltenen Informationen war es uns nicht möglich, Ihre Identität zu verifizieren, also Ihren echten Namen, bzw. Ihre echte Anschrift. Deshalb haben wir Sie in einer E-Mail vom 03.05.2019 darum gebeten, die Angaben (Name. Anschrift) bis zum 08.05.2019 an unser Funktionspostfach zu übersenden. Bislang haben wir die entsprechenden Daten nicht erhalten. Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten wollen und stellen daher dessen Bearbeitung ein. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen