Kontrollbericht zu Aspendos, Schweinfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Aspendos
Hutrasen 6
97424 Schweinfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Das berechtigte Interesse, durch welches diese Anfrage begründet wird, ergibt sich daraus, dass meine Familie und ich dieses Restaurant mehrfach besucht haben und dies auch in Zukunft noch vorhaben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Fynn Godau
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
Fynn Godau
Betreff
Kontrollbericht zu Aspendos, Schweinfurt [#151649]
Datum
19. Juni 2019 13:50
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Aspendos Hutrasen 6 97424 Schweinfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Das berechtigte Interesse, durch welches diese Anfrage begründet wird, ergibt sich daraus, dass meine Familie und ich dieses Restaurant mehrfach besucht haben und dies auch in Zukunft noch vorhaben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Fynn Godau <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fynn Godau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fynn Godau
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Sehr geehrter Herr Godau, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz …
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aspendos, Schweinfurt [#151649]
Datum
21. Juni 2019 08:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Godau, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 19.06.2019. Den von Ihnen benannten Betrieb werden wir zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG anhören. In Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten. Gemäß § 5 Abs. 2 VIG habe ich dem Betrieb allerdings auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Eine Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrechterhalten. Weiterhin weise ich darauf hin, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags wegen der Anhörung des Betriebs verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
Fynn Godau
Sehr geehrte<< Anrede >> auch unter diesen Umständen möchte ich den Antrag aufrechterhalten. Mit fre…
An Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen Details
Von
Fynn Godau
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Aspendos, Schweinfurt [#151649]
Datum
21. Juni 2019 08:33
An
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> auch unter diesen Umständen möchte ich den Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Fynn Godau Anfragenr: 151649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fynn Godau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Von
Stadt Schweinfurt - Amt für Öffentliche Ordnung - Ordnungs-, Gewerbe-, und Marktwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
8. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB