Kontrollbericht zu Atlas Kebaphaus, Garmisch-Partenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Atlas Kebaphaus
Marienplatz 12
82467 Garmisch-Partenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Georg Holzbauer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Georg Holzbauer
Betreff
Kontrollbericht zu Atlas Kebaphaus, Garmisch-Partenkirchen [#47815]
Datum
30. Januar 2019 13:05
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Atlas Kebaphaus Marienplatz 12 82467 Garmisch-Partenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Holzbauer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Georg Holzbauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Holzbauer

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Holzbauer, Ihr Antrag auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsges…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Atlas Kebaphaus, Garmisch-Partenkirchen [#47815]
Datum
27. Februar 2019 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Holzbauer, Ihr Antrag auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 30.01.2019 kann leider nicht weiterverfolgt werden. Die gewünschten Informationen über den Lebensmittelbetrieb, Atlas Kebaphaus, Marienplatz 12, 82467, Garmisch-Partenkirchen sind nicht mehr vorhanden da es sich hierbei um eine Betriebsabteilung des Atlas Posthotels, Marienplatz 12, 82467, Garmisch-Partenkirchen handelte. Diese wurde am 27.11.2017 aufgegeben. Mit Aufgabe der Betriebsabteilung ist diese nicht mehr existent und kann auch nicht mehr erreicht werden. Der Zweck des VIG ist es Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen und oder Täuschungen, diese Gefahren gehen jedoch von einer aufgegebenen Betriebsabteilung nicht mehr aus. Ihr Antrag wird somit nicht weiterverfolgt und die bisher erhobenen Daten werden gelöscht. Mit freundlichen Grüßen