Kontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Auditorium Minimum
Löwenstraße 7
79098 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Unserer Behörde liegen folgende Informationen im Sinne dieses Antrages vor:
1. die bei den Kontrollen festgestellten Verstöße gegen VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004:
Kontrolle am 17.03.2017:
1.1. Der Eiswürfelbereiter war leicht verschmutzt
1.2. Im Kühlraum wurden Versporungen festgestellt.
1.3. Es fehlten zu Betriebsbeginn die Einmalhandtücher am Handwaschbecken.
Kontrolle am 01.12.2017:
1.4 Die Getränketheke war im Innbereich verunreinigt.
1.5 Der Eiswürfelbereiter war verunreinigt.
1.6. Das Ventilatorengitter im Kühlhaus im Keller war verflust
1.7. Es fehlte die Allergenkennzeichnung

2. die daraufhin getroffenen Maßnahmen: mündliche Belehrungen und Beratungen sowie Aushändigung von Merkblättern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau [#153894]
Datum
1. Juli 2019 21:44
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Auditorium Minimum Löwenstraße 7 79098 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage vom 01.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anfrage. Wir werden I…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG Anfrage vom 01.07.2019
Datum
2. Juli 2019 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anfrage. Wir werden Ihnen auf dem Postweg antworten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Freundliche Grüße
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Identisch mit dem Schreiben vom 05.07.2019, jedoch einen Tag später angekommen.
Identisch mit dem Schreiben vom 05.07.2019, jedoch einen Tag später angekommen.
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.07.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfra…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau [#153894]
Datum
10. Juli 2019 21:12
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 05.07.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfragetexte der Aktion "Topf Secret" zu stützen. Meine vorliegende Anfrage hat einen anderen Text. Denn seit 8. Februar (!) enthält der Anfragetext keinen Widerspruch zur Datenweitergabe mehr. Daher habe ich der Datenweitergabe, anders als von Ihnen behauptet, nicht widersprochen. Ich habe Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich selbstverständlich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen und Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" per Briefpost antworten. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen stärkere negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen. Schließlich meldete ich mich selbst per E-Mail bei Ihnen, habe also kein Problem mit den Risiken der elektronischen Kommunikation. Selbiges gilt für Ihre Behördenmitarbeiter, denn Sie eröffnen eine elektropostalische Kontaktmöglichkeit. Auf die Herausgabe der angefragten Daten hat ohnehin jedermann einen Anspruch, so dass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des Lebensmittelunternehmens erkennen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, künftig per E-Mail zu kommunizieren, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Diesbezüglich sind Sie nämlich darlegungspflichtig. Ich zitiere aus dem Rechtsgutachten zu "Topf Secret" von Geulen & Klinger, S. 25 (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/): „Die Darlegungslast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt – schon wegen des Regel-Ausnahmeverhältnisses von Antragsbegehren und wichtigem Grund – die Behörde (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 – BVerwG 7 C 64.95 – BVerwGE 102, 282 (288) und 25. März 1999 – BVerwG 7 C 21.98 – BVerwGE 108, 369 (378 f.), jeweils zu § 4 Abs. 1 Satz 2 UIG a. F; VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 2 A 109.08, juris Rn. 37; VG Berlin, Urteil vom 01. Juni 2012 – 2 K 177.11, juris Rn. 37 jeweils zu § 1 Abs. 2 IFG).“ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Ich bitte Sie, Ihr Standard-Antwortschreiben entsprechend dem geänderten Anfragetext anzupassen, so dass dieser Schritt hier entfallen kann. Anfragenr: 153894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in heute, also einen Tag nachdem mich Ihr Schreiben vom 05.07.2019 erreichte, erreichte…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau [#153894]
Datum
11. Juli 2019 17:31
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in heute, also einen Tag nachdem mich Ihr Schreiben vom 05.07.2019 erreichte, erreichte mich Ihr Schreiben vom 03.07.2019. Es scheint wortgleich zu sein (mit Ausnahme eines kleinen Fehlers im Namen des gegenständlichen Gewerbebetriebs). Warum mich Ihr früheres Schreiben später erreicht hat und warum Sie überhaupt zwei davon geschickt haben, weiß ich nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, antworte ich aber auch auf dieses Schreiben vom 03.07.2019, indem ich auf meine Ausführungen von gestern verweise. Möglicherweise wären Ihre Arbeitsabläufe strukturierter, wenn Sie - wie es in allen Anfragen über die Plattform FragDenStaat erbeten wird - elektronisch kommunizierten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre freundlichen Antworten habe ich zur Kenntnis genommen. Das Verfahre…
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre freundlichen Antworten habe ich zur Kenntnis genommen. Das Verfahren wird weiter verfolgt. Freundliche Grüße
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Auditorium Maximum“ am 17.…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Auditorium Maximum“ am 17.03.2015 und am 01.12.2017 werden wir Ihnen nach Ablauf der Anhörfrist des betroffenen Betriebes schriftlich mitteilen.

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Unserer Behörde liegen folgende Informationen im Sinne dieses Antrages vor: 1. die bei den Kontrollen fes…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
25. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
848,1 KB
Unserer Behörde liegen folgende Informationen im Sinne dieses Antrages vor: 1. die bei den Kontrollen festgestellten Verstöße gegen VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004: Kontrolle am 17.03.2017: 1.1. Der Eiswürfelbereiter war leicht verschmutzt 1.2. Im Kühlraum wurden Versporungen festgestellt. 1.3. Es fehlten zu Betriebsbeginn die Einmalhandtücher am Handwaschbecken. Kontrolle am 01.12.2017: 1.4 Die Getränketheke war im Innbereich verunreinigt. 1.5 Der Eiswürfelbereiter war verunreinigt. 1.6. Das Ventilatorengitter im Kühlhaus im Keller war verflust 1.7. Es fehlte die Allergenkennzeichnung 2. die daraufhin getroffenen Maßnahmen: mündliche Belehrungen und Beratungen sowie Aushändigung von Merkblättern.