Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Augustiner am Wörthsee
Seepromenade 1
82237 Wörthsee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
15. März 2019 13:28
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Augustiner am Wörthsee Seepromenade 1 82237 Wörthsee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrter Antragssteller, wir haben Ihre Anfrage den unten angegebenen Betrieb betreffend, erhalten. Der Bet…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
18. März 2019 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragssteller, wir haben Ihre Anfrage den unten angegebenen Betrieb betreffend, erhalten. Der Betrieb wird von uns jetzt über die Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz informiert und um Stellungnahme gebeten. Wir machen Sie noch darauf aufmerksam, dass eine Mitteilung der von Ihnen begehrten Informationen von uns aus haftungsrechtlichen Gründen ausschließlich postalisch erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrter Antragssteller, wir teilen Ihnen mit, dass der von Ihnen angefragte Betrieb um die Offenlegung Ihre…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
22. März 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragssteller, wir teilen Ihnen mit, dass der von Ihnen angefragte Betrieb um die Offenlegung Ihrer Daten (Name und Adresse) angefragt hat. Wir teilen diese dem Betreiber auf postalischem Wege mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wör…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
17. April 2019 08:28
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee“ vom 15.03.2019 (#61793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrtAntragsteller/in die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Dies ist teilweise der Vielzahl d…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
17. April 2019 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen. Dies ist teilweise der Vielzahl der eingegangenen Anträge und der daraus resultierenden personellen Überlastung geschuldet. Zum Anderen ist die Verfahrenspraxis zum Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes sehr aufwändig. Wir haben uns für die Herausgabe der Daten entschieden. Diesbezüglich geht Ihnen in den nächsten Tagen ein Bescheid zu. Wir bitten aber zu beachten, dass der Betrieb noch die Möglichkeit hat, innerhalb von 10 Tagen die Entscheidung vor Gericht stoppen zu lassen. Bis wir letztendlich die Kontrollberichte herausgeben können, wird noch Zeit vergehen. Wir bitten daher von weiteren Nachfragen zum Standstand abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörth…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
27. April 2019 09:12
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee“ vom 15.03.2019 (#61793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Durchsicht der Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Antwort nicht ver…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Augustiner am Wörthsee, Wörthsee [#61793]
Datum
2. Mai 2019 08:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Durchsicht der Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Antwort nicht verspätet ist. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung beträgt zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG, wenn Dritte (hier: der Betrieb) beteiligt werden. Fristablauf also 15.05.2019. Dies haben wir vergessen, Ihnen mitzuteilen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Ich bin heute erst aus den Osterferien zurückgekommen und muss meine Post nachsehen, ob der Betrieb Klage eingereicht hat. Ich komme wieder auf Sie zu und bitte daher von weiteren Nachfragen zur Sache Abstand zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen