Kontrollbericht zu Augustiner Bräu Spezialausschank, Eisenach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Augustiner Bräu Spezialausschank
Georgenstraße 30
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Augustiner Bräu Spezialausschank, Eisenach [#45838]
Datum
18. Januar 2019 14:10
An
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Augustiner Bräu Spezialausschank Georgenstraße 30 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 19.02.19 [#45838] Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihres Schreibens weise ich Sie erne…
An Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 19.02.19 [#45838]
Datum
22. Februar 2019 14:43
An
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. Ihres Schreibens weise ich Sie erneut darauf hin, dass die Anfrage nachweislich am 18.01.2019 bei Ihnen eingegangen ist. Ihre Fristumsetzung ist unbegründet. Für den Fall einer Fristüberschreitung behalte ich mir entsprechende Mittel vor. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 45838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antwort Fristenregelung Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 18.01.2019 ging bei uns als nich…
Von
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort Fristenregelung
Datum
28. Februar 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 18.01.2019 ging bei uns als nicht zertifizierte E-Mail ein. Die darin angegebenen Daten konnten von uns nicht auf Plausibilität geprüft werden, da Name nebst Adresse weder amtsbekannt, noch in öffentlich zugänglichen Adressverzeichnissen hinterlegt sind. Anträge gelten erst dann als wirksam und damit fristauslösend gestellt, wenn sie uns vollständig vorliegen. Dies beinhaltet natürlich, dass die Identität des Anfragenden verifiziert ist. Daher wurden Sie zunächst gebeten, Ihre Daten nachzuweisen. Dies taten Sie mit Schreiben vom 08.02.2019, somit beginnt an diesem Tag die Bearbeitungsfrist. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antwort Antwort zur Anfrage. Beanstandung 8.10.2018, Hygiene allgemein, Mängel- und Kontrollbericht und Beanstandu…
Von
Landratsamt Wartburgkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
1. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort zur Anfrage. Beanstandung 8.10.2018, Hygiene allgemein, Mängel- und Kontrollbericht und Beanstandung 10.9.2018, Mängel in der betrieblichen Eigenkontrolle, Mängel- und Kontrollbericht