Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
B & R Henke Fleisch GmbH
Große Straße 39
49451 Holdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Nach drei Untätigkeitsklagen in Folge (zu anderen Anfragen) hat sich die Behörde entschieden, nur 7 Monate nach dem Bescheid doch noch eine Auskunft zu erteilen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH [#230406]
Datum
2. Oktober 2021 19:16
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: B & R Henke Fleisch GmbH Große Straße 39 49451 Holdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230406/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch Gmb…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH [#230406]
Datum
9. November 2021 12:32
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230406/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
15. November 2021
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch Gmb…
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH [#230406]
Datum
17. November 2021 13:19
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230406/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Frage PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine An…
An Landkreis Vechta Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Frage
Datum
18. November 2021
An
Landkreis Vechta
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
330,4 KB
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung meine Anfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021 (#230406) erhalten? Funktionieren deren E-Mail-Adresse und Faxnummer? Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingang
geschwärzt
354,1 KB
Eingang
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An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
04-nachfrage-per-fax_pub.pdf
160,6 KB
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 131 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 131 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
16. März 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: B & R Henke Fleisch GmbH Große Straße 39 49451 Holdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Erinnerung Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr gee…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Briefpost
Betreff
Erinnerung Kontrollberichte
Datum
4. April 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, die gesetzlich vorgeschriebenen Zeit zur Beantwortung meiner privaten VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 16.03.2022 per Fax läuft in 12 Tagen ab. Bitte bearbeiten Sie meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021…
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH [#230406]
Datum
11. Juni 2022 15:09
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH“ vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geeh…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
12. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 02.10.2021 (#230406) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 219 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
20. Juni 2022
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Landkreis Vechta Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu B & R Henke Fleisch GmbH" vom 16.03.2022 per Fax wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich unverzüglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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