Kontrollbericht zu Bäcker Bachmeier, Mühldorf am Inn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäcker Bachmeier
Café, Stadtplatz 39, Mühldorf am Inn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäcker Bachmeier, Mühldorf am Inn [#40239]
Datum
15. Januar 2019 10:10
An
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäcker Bachmeier Café, Stadtplatz 39, Mühldorf am Inn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
VIG-Anfrage, Bäcker Bachmeier Mühldorf, Stadtplatz 39 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihre…
Von
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG-Anfrage, Bäcker Bachmeier Mühldorf, Stadtplatz 39
Datum
28. Januar 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Sie haben darin der Weitergabe Ihrer Daten nach DSGVO widersprochen. Zum VIG-Antragsverfahren gehört jedoch auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetz dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO besteht dabei nicht. Bitte teilen Sie uns daher innerhalb einer Woche per Mail mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Wenn Sie Ihren Widerspruch bzw. Antrag nicht zurücknehmen, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und wir müssen Ihren VIG-Antrag ablehnen. Weiteres Verfahren im Falle der Widerspruchsrücknahme: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Der Betrieb kann gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die eventuellen Informationen erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen ausschließlich auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen