Kontrollbericht zu Bäckerei Griesbach, Döhlau

Anfrage an: Landratsamt Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Griesbach
Hofer Straße
95182 Döhlau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Griesbach, Döhlau [#49805]
Datum
25. Januar 2019 10:53
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Griesbach Hofer Straße 95182 Döhlau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hof
Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag v. 25.01.2019 gilt mit Mail vom 07.02.2019 …
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019
Datum
18. Juli 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag v. 25.01.2019 gilt mit Mail vom 07.02.2019 als "auf andere Weise" erledigt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019 [#49805] Sehr geehrteAntragsteller/in wie oft muss ich noch mitteilen, dass die …
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019 [#49805]
Datum
18. Juli 2019 14:48
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie oft muss ich noch mitteilen, dass die Angelegenheit erledigt ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Hof
AW: Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019 [#49805] Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Hof weiß, dass die Anfrage…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
AW: Ihr VIG-Ántrag v. 25.01.2019 [#49805]
Datum
18. Juli 2019 15:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Hof weiß, dass die Anfrage seit dem 07.02.2019 als abgeschlossen gilt. Damit der geneigte Nutzer der Interplattform "Frag den Staat - Topf Secret" dies auch sehen kann, mussten wir die Mail verfassen, denn bis eben (18.07.2019, 14:37 Uhr) erschien Ihre Anfrage immer noch als "offen". Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen