Kontrollbericht zu Bäckerei Klemm, Stadtbergen

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Klemm
Bauernstraße 39
86391 Stadtbergen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Klemm, Stadtbergen [#131887]
Datum
17. April 2019 23:19
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Klemm Bauernstraße 39 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Augsburg
Anfrage nach VIG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherin…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Anfrage nach VIG
Datum
18. April 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz ist am 17.04.2019 bei uns eingegangen. Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass Ihre Anschrift im Antrag nicht vollständig angegeben ist. Wir bitten Sie daher, uns diese bis zum 01.05.2019 mitzuteilen. Wir möchten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags ohne vollständige Adressangabe leider nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach VIG [#131887] Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Email. Ergänzung der Adresse: Meisen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach VIG [#131887]
Datum
18. April 2019 16:06
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Email. Ergänzung der Adresse: Meisenweg 24. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach VIG [#131887] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht z…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach VIG [#131887]
Datum
22. Mai 2019 19:49
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Klemm, Stadtbergen“ vom 17.04.2019 (#131887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Augsburg
AW: Anfrage nach VIG [#131887] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 22.05.2019 haben Sie sich an uns…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
AW: Anfrage nach VIG [#131887]
Datum
23. Mai 2019 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 22.05.2019 haben Sie sich an uns gewandt, da wir Ihren Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet hätten. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VIG ist der Antrag in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich diese Frist auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Da das bei Ihrer Frage der Fall ist, wird das Verbescheiden Ihres Antrags noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Augsburg
Vollzug des VIG Feststellungen 09.07.2018 Keine Beanstandungen 27.02.2019
Von
Landratsamt Augsburg
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Betreff
Vollzug des VIG
Datum
27. Mai 2019
Status
Feststellungen 09.07.2018 Keine Beanstandungen 27.02.2019