Kontrollbericht zu Bäckerei-Konditorei Czech, Jena

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei-Konditorei Czech
Heckenweg 2
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tinka Litwinschuh
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
Tinka Litwinschuh
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei-Konditorei Czech, Jena [#48520]
Datum
27. Januar 2019 14:28
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei-Konditorei Czech Heckenweg 2 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tinka Litwinschuh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tinka Litwinschuh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tinka Litwinschuh
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrte Frau Litwinschuh, Ihre Anfrage vom 27.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Bäckerei-Konditorei Czech, Jena [#48520]
Datum
28. Januar 2019 09:01
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Akteneinsicht

Offenbar will die Behörde die Akteneinsicht nur vor Ort erlauben, statt eine Kopie zuzusenden. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Frau Litwinschuh, Ihre Anfrage vom 27.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und per Post beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Auskunftsersuchen nach VIG ... (Ich soll einen Vor-Ort-Termin zur Einsichtn…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung - Ihr Auskunftsersuchen nach VIG
Datum
25. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
... (Ich soll einen Vor-Ort-Termin zur Einsichtnahme vereinbaren und habe weiter nach Zusendung von Kopien gefragt.)
Tinka Litwinschuh
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Mitteilung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG bitte…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
Tinka Litwinschuh
Betreff
AW: Re: Kontrollbericht zu Bäckerei-Konditorei Czech, Jena [#48520]
Datum
4. März 2019 10:30
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Mitteilung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG bitte ich Sie darum, mir Kopien zuzusenden. Es gibt keinen gewichtigen Grund, warum eine - ohnehin unnötig komplizierte - Akteneinsicht nur vor Ort möglich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Tinka Litwinschuh Anfragenr: 48520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tinka Litwinschuh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrte Frau Litwinschuh, gemäß §6 Abs. 1 VIG werden durch unsere Behörde wichtige Gründe geltend gemacht. D…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re-3: Kontrollbericht zu Bäckerei-Konditorei Czech, Jena [#48520]
Datum
4. März 2019 11:32
Status
Sehr geehrte Frau Litwinschuh, gemäß §6 Abs. 1 VIG werden durch unsere Behörde wichtige Gründe geltend gemacht. Daher erfolgt die Informationsgewährung nur durch Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen