Kontrollbericht zu Bäckerei Meyer, Bad Laer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Meyer
Iburger Straße 9
49196 Bad Laer

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Jochen Timmermeister
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
Jochen Timmermeister
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Meyer, Bad Laer [#54310]
Datum
1. Februar 2019 12:39
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Meyer Iburger Straße 9 49196 Bad Laer 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Timmermeister <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Timmermeister << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jochen Timmermeister
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrter Herr Timmermeister, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 01.02.2019 auf Auskünfte na…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Meyer, Bad Laer [#54310]
Datum
11. Februar 2019 11:13
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Timmermeister, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 01.02.2019 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zur Bäckerei Meyer in Bad Laer. Aufgrund einer Vielzahl von derzeit eingehenden Anträgen kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis, falls Sie nicht umgehend eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Landkreis Osnabrück gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet ist, auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht für diesen Fall nicht. Insofern bitte ich um Mitteilung bis zum 18.02.2019, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen auch bei Weitergabe Ihrer Daten an den betroffenen Lebensmittelbetrieb aufrecht erhalten. Sofern ich bis zu diesem Termin keine gegenteilige Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit zugleich keine Einwände gegen die ggf. erfolgende Weitergabe Ihrer o. g. Daten haben. Ergänzende Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 10 – Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück - erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ggfs. gem. § 5 VIG. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information…. Den Landkreis Osnabrück, Fachdienst 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren. Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft - Recht auf Berichtigung oder Löschung - Einschränkung der Verarbeitung - Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
Jochen Timmermeister
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
Jochen Timmermeister
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bäckerei Meyer, Bad Laer [#54310]
Datum
11. Februar 2019 11:18
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Jochen Timmermeister Anfragenr: 54310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Timmermeister << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310] Sehr geehrter Herr Timmermeist…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310]
Datum
11. Februar 2019 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Timmermeister, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail. Nach erfolgter rechtlicher Prüfung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie sich bereits vor bzw. bei der Antragsstellung entscheiden müssen, ob Sie bei Anfrage des Unternehmens mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Eine Bearbeitung Ihres Antrags findet ohne Zustimmung nicht statt, sodass Ihr Antrag abzulehnen wäre. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz festhalten, bitte ich bis einschließlich zum 18.02.2019 um schriftliche Bestätigung und Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten. Sollte bis einschließlich zum 18.02.2019 keine schriftliche Bestätigung zur Weitergabe Ihrer Daten vorliegen, müssen Sie, ohne erneutes Anschreiben, mit der Ablehnung Ihrer Anfrage rechnen. Mit freundlichem Gruß
Jochen Timmermeister
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
Jochen Timmermeister
Betreff
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310]
Datum
11. Februar 2019 13:34
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Natürlich bin ich mit der direkten Weitergabe meiner Daten einverstanden und bitte um Auskunft Mit freundlichen Grüßen Jochen Timmermeister Anfragenr: 54310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Timmermeister << Adresse entfernt >>
Jochen Timmermeister
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
Jochen Timmermeister
Betreff
AW: Information Einverständniserklärung wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310]
Datum
10. April 2019 13:05
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bäckerei Meyer, Bad Laer“ vom 01.02.2019 (#54310) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jochen Timmermeister Anfragenr: 54310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jochen Timmermeister << Adresse entfernt >>

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
AW: Sachstand wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310] VIG 80-19 Sehr geehrter Herr Timmermeister, Ihre Zustim…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Sachstand wg. Kontrollbericht Bäckerei Meyer [#54310] VIG 80-19
Datum
11. April 2019 11:14
Status
Sehr geehrter Herr Timmermeister, Ihre Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten (für den Fall, dass der Betrieb anfragt) wurde von mir versehentlich einem anderen Vorgang zugeordnet. Durch die "fehlende" Zustimmung wurde der Vorgang Bäckerei Meyer daher fälschlicherweise abgeschlossen. Ich möchte mich bei Ihnen vielmals entschuldigen. Das Verfahren wird durch die Anhörung der Bäckerei Meyer fortgesetzt. Sie erhalten danach weitere Nachricht von mir. Mit freundlichem Gruß