Kontrollbericht zu Bäckerei Papst, Ampfing

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Papst
Kirchenplatz 12
84539 Ampfing

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Hansjochen Vogt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Hansjochen Vogt
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Papst, Ampfing [#53100]
Datum
29. Januar 2019 11:37
An
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Papst Kirchenplatz 12 84539 Ampfing 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hansjochen Vogt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hansjochen Vogt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hansjochen Vogt
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
VIG-Anfrage, Bäckerei Pabst Ampfing, Kirchenplatz 12 Sehr geehrter Herr Vogt, wir bestätigen den Eingang Ihres VI…
Von
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG-Anfrage, Bäckerei Pabst Ampfing, Kirchenplatz 12
Datum
5. Februar 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
7,5 KB
19,8 KB
image003.png
666 Bytes


Sehr geehrter Herr Vogt, wir bestätigen den Eingang Ihres VIG-Antrages. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 12.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Weiteres Verfahren im Falle der Widerspruchsrücknahme: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Der Betrieb kann gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die eventuellen Informationen erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen ausschließlich auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Hansjochen Vogt
AW: VIG-Anfrage, Bäckerei Pabst Ampfing, Kirchenplatz 12 [#53100] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch ke…
An Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Hansjochen Vogt
Betreff
AW: VIG-Anfrage, Bäckerei Pabst Ampfing, Kirchenplatz 12 [#53100]
Datum
23. Februar 2019 19:05
An
Landratsamt Mühldorf a. Inn - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch keine Informationen über den Kontrollbericht zu Bäckerei Pabst, Ampfing, erhalten, bin aber nach wie vor interessiert daran. gegen die Weitergabe meines Namens und der Adresse an die untersuchte Firma bestehen keine Einwände. Mit freundlichen Grüßen Hansjochen Vogt Anfragenr: 53100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hansjochen Vogt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>