Kontrollbericht zu Bäckerei Sternenbäck, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Sternenbäck
Friedrich-Ebert-Straße 1
99096 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ines Engelmann
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. W…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Ines Engelmann
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Sternenbäck, Erfurt [#192474]
Datum
11. Juli 2020 15:19
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Sternenbäck Friedrich-Ebert-Straße 1 99096 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ines Engelmann Anfragenr: 192474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192474/ Postanschrift Ines Engelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ines Engelmann
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Engelmann, ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem …
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Zwischenbescheid zu Kontrollbericht zu Bäckerei Sternenbäck, Erfurt [#192474]
Datum
15. Juli 2020 14:20
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,7 KB


Sehr geehrte Frau Engelmann, ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer Sternenbäck GmbH Friedrich-Ebert-Str. 1 99096 Erfurt am 11.07.20 erhalten. Ich betrachte diese Mail/dieses Schreiben als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Beantwortung Ihres Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Ich werde den betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weitere betroffene Dritte zu Ihrem geltend gemachten Informationsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 ThürVwVfG anhören. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG bei einer Beteiligung (Anhörung) des betroffenen Lebensmittelunternehmers auf 2 Monate verlängert. Bei Anträgen, die komplexere Sachverhalte und mehrere Betriebe betreffen, müssen Sie mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Nachdem ggf. eine Antwort des Betroffenen vorliegt, werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Soweit ich Ihrem Informationsgesuch entspreche, werde ich den o.g. betroffenen Lebensmittel-unternehmer oder sonst betroffenen Dritten hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG durch Bescheid in Kenntnis setzen. Die Informationsgewährung erfolgt dann in der Regel in der beantragten Form etwa 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides - spätestens vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Andernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Gründe der Ablehnung Ihres Antrages erhält. Für die Amtshandlungen im Rahmen des VIG werden keine Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen). Sofern unser Amt nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügt, informieren wir Sie hierüber. Soweit uns eine Stelle bekannt ist, der die gewünschte Information vorliegt, leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter und unterrichten Sie über die Weiterleitung. Wichtiger Hinweise: Bei den gestellten Anträgen über das Portal "Frag den Staat" kam es bereits zur missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten von Antragstellern, die über eine Antragstellung in Ihrem Namen keine Kenntnis erlangten. Weiterhin weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Daher bitte ich bis spätestens zum 03.08.2020 um schriftliche Bestätigung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und die Belehrung über die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Kontaktdaten zur Kenntnis genommen haben. Sie können hierzu auch die im Schreiben genannte E-Mail Adresse oder das Fax nutzen. Sollte keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits bis zu o.g. Termin erfolgen, wird das Verfahren nach dem VIG eingestellt. Die anliegenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bitte ich zu beachten. Diese können Sie im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Johannesstraße171/173, 99084 Erfurt sowie unter folgenden Link oder QR-Code einsehen. http://www.erfurt.de/ef114390 Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 11.07.20
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 11.07.20
Datum
10. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,7 MB

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Niederschriften über die Durchführung einer Kontrolle
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Niederschriften über die Durchführung einer Kontrolle
Datum
31. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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