Kontrollbericht zu Bäckerei Wilfried Schlüer, Lage

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bäckerei Wilfried Schlüer
Hauptstraße 4
32791 Lage

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bäckerei Wilfried Schlüer, Lage [#144790]
Datum
22. Mai 2019 15:36
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bäckerei Wilfried Schlüer Hauptstraße 4 32791 Lage 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.05.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, das…
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wilfried Schlüer, Lage [#144790]
Datum
23. Mai 2019 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.05.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragsteller offen zu legen ist. Die Offenlegung erfolgt nur, wenn der betroffene Dritte aktiv nachfragt. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Offenlegung Ihrer persönlichen Daten im Falle einer Nachfrage einverstanden sind, sollten Sie innerhalb einer Woche Ihren Antrag nicht zurückgezogen haben. Bitte teilen Sie Ihre vollständige Postanschrift mit. Ich weise darauf hin, dass Ihr Antrag erst nach Angabe der vollständigen Anschrift bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine vollständige Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in Tiemannshof 35…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bäckerei Wilfried Schlüer, Lage [#144790]
Datum
23. Mai 2019 13:09
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine vollständige Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in Tiemannshof 35 33619 Bielefeld Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 144790 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>