Kontrollbericht zu Backhaus Grammetbauer, Uffenheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Backhaus Grammetbauer
Südring 3
97215 Uffenheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Kontrolle am 11.02.2022 gab es 15 Verstoße.
Bei der Kontrolle am 12.04.2022 gab es keine Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Backhaus Grammetbauer, Uffenheim [#259484]
Datum
21. September 2022 20:00
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Backhaus Grammetbauer Südring 3 97215 Uffenheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259484/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Eine entsprechende Nachricht ge…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Backhaus Grammetbauer, Uffenheim [#259484]
Datum
5. Oktober 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Eine entsprechende Nachricht geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag auf Informationsgewährung über „Backhaus Grammetbauer“, Sü…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag auf Informationsgewährung über „Backhaus Grammetbauer“, Südring 3, 97215 Uffenheim
Datum
5. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Empfangsbestätigung und Hinweis auf die zweimonatige Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG. Auch bekommt der Betrieb nach § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen verbunden mit der Tatsache, dass personenbezogene Daten des Antragstellers (m/w/X) im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG weitergegeben werden.
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Anfrage wurde dem Grunde nach entschieden. Eine entspre…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Backhaus Grammetbauer, Uffenheim [#259484]
Datum
14. November 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Anfrage wurde dem Grunde nach entschieden. Eine entsprechende Nachricht erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des VIG; Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 Satz 3 VIG Rechtsbeleh…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG; Bekanntgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach §5 Abs. 2 Satz 3 VIG
Datum
14. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Rechtsbelehrung und Hinweis. Informationsfreigabe nach 10 Tagen, wenn es zu keinen rechtlichen Blockaden kommt.
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde abschließend bearbeitet und entschieden. Eine entspre…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Backhaus Grammetbauer, Uffenheim [#259484]
Datum
30. November 2022 08:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde abschließend bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der gewünschten Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vollzug des VIG; Informationsgewährung nach dem VIG Bei der Kontrolle am 11.02.2022 gab es 15 Verstoße. Bei der Ko…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG; Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
30. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bei der Kontrolle am 11.02.2022 gab es 15 Verstoße. Bei der Kontrolle am 12.04.2022 gab es keine Beanstandungen.