Kontrollbericht zu Backstube Wünsche, Meitingen

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Backstube Wünsche
Am Oberfeld 3
86405 Meitingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Backstube Wünsche, Meitingen [#52665]
Datum
28. Januar 2019 14:54
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Backstube Wünsche Am Oberfeld 3 86405 Meitingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Augsburg
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Ein…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG
Datum
29. Januar 2019 15:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebs Backstube Wünsche Am Oberfeld 3 86405 Meitingen Leider ist unter der angegebenen Adresse der genannte Betrieb nicht vorhanden. Wir bitten Sie daher, Ihren Antrag bis zum 05.02.2019 zu konkretisieren bzw. zu korrigieren. Sollte uns innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits eingegangen sein, betrachten wir Ihren Antrag als hinfällig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Da…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665]
Datum
29. Januar 2019 16:35
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Diese Filiale der Backstube Wünsche befindet sich im Edeka-Center im Gewerbegebiet Via Claudia. Es kann sich deshalb auch um die Anschrift "Via Claudia 1" handeln, obwohl die Fahrstraße "Am Oberfeld" heißt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Augsburg
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665]
Datum
29. Januar 2019 16:49
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden den korrigierten Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe betreffend des Betriebs Backstube Wünsche Via Claudia 1 86405 Meitingen weiter bearbeiten. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Unternehmer etwa auch bereits nachdem Sie die Informationen erhalten haben, die Herausgabe Ihrer Daten verlangen. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufgrund der eventuellen Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zurücknehmen möchten. Für Ihre Antwort haben wir uns den 06.02.2019 vorgemerkt. Sollte uns innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits vorliegen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665] Sehr geehrt<< Anrede >> da es ja …
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#52665]
Datum
29. Januar 2019 19:11
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da es ja das gültige Recht des Betriebsinhabers ist, Kenntnisse über den sich Informierenden in Erfahrung zu bringen, stimme ich der potentiellen Weitergabe meiner Daten selbstverständlich zu. Ich gehe davon aus, dass der Betriebsinhaber sebstverständlich die Vorgaben der DSGVO einhält. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 35-5142/02 [#52665] Sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 07.03.201…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ: 35-5142/02 [#52665]
Datum
12. März 2019 21:19
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 07.03.2019 und die übermittelte Auskunft. Leider findet sich in Ihrem Schreiben kein Hinweis darauf, um welchen Betrieb es sich handelt. Da ich am 28.01.2019 drei Anträge bei Ihnen stellte, weiß ich nun leider nicht, welchem der drei Betrieb ich die Auskunft zuordnen darf. Es wäre sehr nett, würden Sie mir mitteilen auf welchen Betrieb sich Ihr AZ 35-5142/02 bezieht. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Augsburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. März 2019 21:19
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landratsamt Augsburg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. April 2019
Status
163,0 KB

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