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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu backWERK, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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®                   Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt                                 Ordnungs-und Bürgeramt Geaen Zustellungsurkunde                                                   Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe Telefon: Fax: 0 E-Mail: ‚Haltestelle: Tullastraße 27. Mai 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 29. April 2019 Betrieb: BackWerk, Kaiserstraße 22, 76133 Karlsruhe Sehr geehrte entsprechend Ihrem Antrag vom 29. April 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Kontrolle am 19. Juli 2017: Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. Kontrolle am 26. Juni 2018:           2 Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: I. Mit Antrag vom 29. April 2019 haben Sie in Bezug auf den Betrieb „BackWerk”, Kaiserstraße 22, 76133 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann’haben.die beidenletzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen Gedrückt auf 100 Prozent Recyclingpapier stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?
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Der Betrieb wurde zuIhrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Im Rahmen der Anhörung wurdenIhre Daten vom Betreiber angefragt. Diese wurden ihm mit Schreiben vom 15. Mai 2019 zur Kenntnis gegeben. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig a die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach $ 38 Absatz 1 und $ 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit’ den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder. nach Maßgabedieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen: a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der. Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Sätzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer1 ist'bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen-Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaterı Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe derInformationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Si® dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret” verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen
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Je Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortungder,Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist ‚daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen denBeteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Mit freundlichen     Grüßen
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