Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bad Hotel Überlingen
Christophstraße 2
88662 Überlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
11. Juli 2019 21:26
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bad Hotel Überlingen Christophstraße 2 88662 Überlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
16. Juli 2019 16:33
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich unter der angegebenen Adresse bearbeiten. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist. Auf Nachfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift ohne weitere Mitteilung gegenüber dem Betrieb offengelegt. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung unserer Unterlagen möchten wir Sie zur Bearbeitung Ihres Antrages nach…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
17. Juli 2019 13:32
Status
smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nach Prüfung unserer Unterlagen möchten wir Sie zur Bearbeitung Ihres Antrages nach Verbraucherinformationsgesetz nach einer zustellfähigen Adresse in Deutschland bitten. Bitte lassen Sie uns diese Adresse bis zum 28.02.2019 zu kommen, ansonsten werden wir Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten. Für Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten um Zustellung an folgende Adresse in Deutschland : Global Express Tradin…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
17. Juli 2019 14:14
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten um Zustellung an folgende Adresse in Deutschland : Global Express Trading AG Antragsteller/in Antragsteller/in Hauptstr. 99 78244 Gottmadingen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2019 14:15 An: Email - Veteri…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
17. Juli 2019 15:34
Status
smime.p7s
2,0 KB


-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 17. Juli 2019 14:15 An: Email - Veterinäramt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465] Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten um Zustellung an folgende Adresse in Deutschland : Global Express Trading AG Antragsteller/in Antragsteller/in Hauptstr. 99 78244 Gottmadingen Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie per Post. Mit fre…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
17. Juli 2019 15:36
Status
smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben ein Schreiben des Landratsamt Bodenseekreis Dezernat 1/Veterinäramt unters…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
27. Juli 2019 12:59
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben ein Schreiben des Landratsamt Bodenseekreis Dezernat 1/Veterinäramt unterschrieben von Frau Stephanie Antragsteller/in erhalten : "Da Dritte zur Beantwortung der Frage zu beteiligen sind verlängert sich die Frist zur Bescheidung gemäss § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate. Wir weisen darauf hin, das gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist." SIND DIESE BEIDE AUSSAGEN RECHTSKONFORM ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in die beiden Aussagen sind rechtskonform. Zunächst wird der bzw. die von Ihnen ange…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bad Hotel Überlingen, Überlingen [#157465]
Datum
30. Juli 2019 11:15
Status
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die beiden Aussagen sind rechtskonform. Zunächst wird der bzw. die von Ihnen angefragten Betriebe angehört, gem. § 5 Abs. 2 VIG verlängert sich die Frist daher auf zwei Monate. Sollte der bzw. die von Ihnen angefragten Betriebe bei uns nachfragen, werden wir Ihren Namen und Ihre Anschrift offen legen. Auszug § 5 Abs. 2 VIG: "(2) Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen." Für Rückfragen können Sie mich gerne erreichen. Mit freundlichen Grüßen