Antwort auf dem Postweg
Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
Sehr
geehrtAntragsteller/in
hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 31. Januar
2019. Eine Nachricht geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu.
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Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe
Tel. 0721 133 - 7101
Fax 0721 133 - 7109
www.karlsruhe.de/ordnungsamt
Von: "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#53788]"
<
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 31.01.2019 09:24
Betreff: Kontrollbericht zu Badenia Pizza & Kebab Haus, Karlsruhe
[#53788]
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Badenia Pizza & Kebab Haus
Wilhelm-Leuschner-Straße 49
<< Adresse entfernt >>
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die
Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht.
Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen,
bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.
Unter ?Beanstandungen? verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts ? unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als ?geringfügig?
oder ?schwerwiegend?).
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den
Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.
Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen
Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich
zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die
zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe
meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG
nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer
Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich
entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer
Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen