Kontrollbericht zu Badische Backstub', Karlsruhe

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Badische Backstub'
Kaiserstraße 18
76133 Karlsruhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei den letzten beiden Lebensmittelüberwachungen (24.08.2020 & 10.03.2022) wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Badische Backstub', Karlsruhe [#272898]
Datum
12. März 2023 17:48
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Badische Backstub' Kaiserstraße 18 76133 Karlsruhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272898/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12.03.2023 haben wir erhalten. Weiteres geht Ihnen auf d…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Badische Backstub', Karlsruhe [#272898]
Datum
13. März 2023 08:13
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 12.03.2023 haben wir erhalten. Weiteres geht Ihnen auf dem Postweg zu. ============================================ Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Helmholtzstraße 9/11 Postanschrift: Kaiserallee 8 76133 Karlsruhe Tel. 0721 133 - 7101 Fax 0721 133 - 7109 www.karlsruhe.de/ordnungsamt Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beim Besuch empfehlen wir das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und Café…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und Cafébar am Zirkel
Datum
6. April 2023 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], da die Betreiber ein Anrecht haben, auf Antrag die Daten der Antragstellenden zu erhalten und wir zudem die Informationen aus Datenschutzgründen nur postalisch versenden, überprüfen wir jeden Antragstellenden routinemäßig bezüglich seiner Meldedaten. Bei der Abfrage Ihrer Daten erhielten wir die Meldung, dass die gesuchte Person nicht identifiziert wurde bzw. die Daten einer Auskunftssperre unterliegen. Sofern Sie an der Beantwortung Ihrer Anfrage noch interessiert sind, überprüfen Sie bitte ob Sie Ihre persönlichen Daten korrekt eingegeben haben: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Sollten Ihre Daten einer Auskunftssperre unterliegen, lassen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (z. B. Foto von der Rückseite Ihres Ausweis) zukommen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Postanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7110 Fax: 0721 133-957110 www.karlsruhe.de/ordnungsamt<http://www.karlsruhe.de/ordnungsamt> Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und …
An Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und Cafébar am Zirkel [#272898]
Datum
16. April 2023 02:11
An
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ja die Daten sind einerseits korrekt, anderseits konnte ich meinen Namen und Personenstand noch nicht ändern lassen, da derzeit das Verfahren nach dem TSG noch zu lange dauert und das geplante Selbstbestimmungsgestz noch nicht in Kraft getreten ist. Daher bin ich noch unter meinem Deadname (alter Name, den es bei Möglichkeit zu vermeiden gilt) "[geschwärzt]" im Einwohnermeldeamt unter selbiger Adresse gemeldet. Desweiteren würde ich Sie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1833/95 bitten, bei der Weitergabe der Daten, sowie weiterhin in zukünftigen Nachrichten den Namen "[geschwärzt]" zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272898 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
AW: Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und …
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach dem Verbraucherinformationsschutzgesetz zu den Betrieben "Badische Backstub" und Cafébar am Zirkel [#272898]
Datum
20. April 2023 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihre Anfrage entsprechend bearbeiten. Sollten Rückfragen zu Ihren persönlichen Daten kommen, werden wir selbstverständlich den Namen [geschwärzt] herausgeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Helmholtzstraße 9/11, 76133 Karlsruhe Postanschrift: Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-7110 Fax: 0721 133-957110 www.karlsruhe.de/ordnungsamt Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Eingangsbestätigung zur Anfrage vom 12. März 2023 für die Betriebe Badische Backstub, Kaiserstraße 18 und Café am …
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung zur Anfrage vom 12. März 2023 für die Betriebe Badische Backstub, Kaiserstraße 18 und Café am Zirkel, Englerstraße 2, jeweils in 76131 Karlsruhe
Datum
26. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung, Absichtserklärung der Anhöhrung der Betriebe und Verlängerung der Entscheidungsfrist um 2 Monate

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Aktenauskunft Auskunft über die angefragten Akten: Bei den letzten beiden Lebensmittelüberwachungen (24.08.2020 &a…
Von
Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft
Datum
18. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft über die angefragten Akten: Bei den letzten beiden Lebensmittelüberwachungen (24.08.2020 & 10.03.2022) wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt.