Kontrollbericht zu Bahia Erlebnisbad, Bocholt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bahia Erlebnisbad
Hemdener Weg 169
46399 Bocholt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Mark
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel Details
Von
Oliver Mark
Betreff
Kontrollbericht zu Bahia Erlebnisbad, Bocholt [#55870]
Datum
5. Februar 2019 20:47
An
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bahia Erlebnisbad Hemdener Weg 169 46399 Bocholt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Mark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Mark

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Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Kontrollbericht zum Spassbadrestaurant Bahia, Bocholt Sehr geehrter Herr Mark, Sie haben mit Ihrem Antrag/ Ihrer …
Von
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Betreff
Kontrollbericht zum Spassbadrestaurant Bahia, Bocholt
Datum
6. Februar 2019 18:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,2 KB


Sehr geehrter Herr Mark, Sie haben mit Ihrem Antrag/ Ihrer E-Mail vom 06.02.2019 ein Auskunftsersuchen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gestellt. Sie wünschen Informationen zum Betrieb Spassbadrestaurant Bahia Anschrift: Hemdender Weg 169 in 46399 Bocholt. Dieser Betrieb wurde von mir im Rahmen der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken am 04.07.2017 und am 05.02.2019 kontrolliert. Bei beiden Betriebskontrollen gab es keine Beanstandungen. Ich sehe Ihr Auskunftsersuchen damit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen