Kontrollbericht zu Bakerman Backshop, Ismaning

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bakerman Backshop
Bahnhofplatz 5
85737 Ismaning

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christian Überreiter
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landratsamt München Details
Von
Christian Überreiter
Betreff
Kontrollbericht zu Bakerman Backshop, Ismaning [#173511]
Datum
6. Januar 2020 21:53
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bakerman Backshop Bahnhofplatz 5 85737 Ismaning 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Überreiter Anfragenr: 173511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173511 Postanschrift Christian Überreiter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Überreiter
Landratsamt München
Sehr geehrter Herr Überreiter, wir haben am 18.02.2020 versucht Ihnen einen Auskunftsbescheid zuzustellen. Unt…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bakerman Backshop, Ismaning [#173511]
Datum
25. Februar 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Überreiter, wir haben am 18.02.2020 versucht Ihnen einen Auskunftsbescheid zuzustellen. Unter der von ihnen angegebenen Anschrift sind Sie nach Auskunft der Post nicht zu ermitteln. Bitte teilen sie uns Ihre korrekte Anschrift bis spätestens 12.03.2020 mit. Ansonsten stellen wir das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt München
Sehr geehrter Herr Überreiter, da sie uns bis heute keine zustellungsfähige Adresse mitgeteilt haben, stellen wir…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Bakerman Backshop, Ismaning [#173511]
Datum
18. August 2020 17:16
Status
Sehr geehrter Herr Überreiter, da sie uns bis heute keine zustellungsfähige Adresse mitgeteilt haben, stellen wir das Verfahren zur Auskunftserteilung ein. Mit freundlichen Grüßen