Sehr geehrter Herr Busse,
ich bestätige den Eingang Ihres Antrages.
Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h.
Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2
Monate verlängert (§5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes
(VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen
erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen. Vor diesem Hintergrund
ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen
Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
J. Schlott
Stadt Bochum
-Ordnungs- und Veterinäramt-
Marienplatz 2
44787 Bochum
Tel.: 0234/910-1863
( tel:02349101863)
Fax: 0234/910-1351
( tel:02349101351)
e-mail: <<E-Mail-Adresse>>
>>> "Paul Busse [#203711]" <<Name und E-Mail-Adresse>>
20.12.2020 16:11 >>>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen
Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ban-Do
Südring 8
44787 Bochum
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit
die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten
Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.
Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht
nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe
entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen
mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder
Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor
Übermittlung zu schwärzen.
Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den
Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder
anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren
solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des
entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie
Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“
oder „schwerwiegend“).
Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist
mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das
Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019
(Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und
ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine
umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt
hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S
1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt,
dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse
der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine
mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht
entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen
Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.
Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine
gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens
gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und
dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG
bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens
nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort
in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein,
leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich
weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten
an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn
betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem
Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um
Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und
danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen