Kontrollbericht zu Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bar Wohnheim Wallstraße
Wallstraße 94
55122 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Kontrollbericht zu Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz [#193595]
Datum
27. Juli 2020 00:55
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bar Wohnheim Wallstraße Wallstraße 94 55122 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 193595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193595/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verb…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
27. Juli 2020 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jakoby, vielen Dank für Ihre o. a. Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Eine weitere Nachricht erhalten Sie dann auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsges…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG
Datum
13. August 2020 12:57
Status
Sehr geehrter Herr Jakoby, obige Anfrage betreffend teilen wir Ihnen mit, dass kein Gewerbe unter dem o. g. Namen angemeldet ist. Auch unsere persönliche Recherche vor Ort bestätigte dies. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage somit erledigt hat. Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Jakoby
AW: Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformation…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.07.2020 -Bar Wohnheim Wallstraße, Mainz- #193595 - „FragDenStaat“ - Verbraucherinformationsgesetz – VIG [#193595]
Datum
13. August 2020 17:31
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich sehe damit die Anfrage als beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 193595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193595/ Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>