Kontrollbericht zu Barfüßer die Hausbrauerei, Pfullendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Barfüßer die Hausbrauerei
Franz-Xaver-Heilig-Straße 2
88630 Pfullendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Anja Heller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz Details
Von
Anja Heller
Betreff
Kontrollbericht zu Barfüßer die Hausbrauerei, Pfullendorf [#174633]
Datum
20. Januar 2020 14:21
An
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Barfüßer die Hausbrauerei Franz-Xaver-Heilig-Straße 2 88630 Pfullendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Heller Anfragenr: 174633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174633 Postanschrift Anja Heller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Heller
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Antragsteller, Der Eingang des unten genannten Antrags wird bestätigt. Vorab teilen wir Ihnen mit,…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Barfüßer die Hausbrauerei, Pfullendorf [#174633]
Datum
21. Januar 2020 08:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrter Antragsteller, Der Eingang des unten genannten Antrags wird bestätigt. Vorab teilen wir Ihnen mit, dass sich die Informationspflicht nach § 2 Absatz 1 Nr. 7 VIG auf Verstöße in den Bereichen Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte bezieht. Nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 a haben Sie Anspruch auf Informationen zu allen Daten über festgestellte nicht zulässig Abweichungen von Anforderungen der Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Ein Zugang zu Informationen bezüglich eines "Kontrollberichts" werden wir im Rahmen der Antragsbearbeitung deshalb ablehnen. Sie widersprechen ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß $ 5 Abs. 2 VIG auf Nachfragen des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragsstellers offen zu legen ist. Bitte teilen Sie uns daher bis 04.02.2020 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Vorgaben aufrechterhalten wollen, oder Ihren Antrag zurückziehen möchten. Sollten wir keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass sich die Anfrage erledigt hat. Ihr Landkreis Sigmaringen Veterinärdienst und Verbraucherschutz Gorheimer Allee 4 72488 Sigmaringen Tel: +49 7571 102-7521 Fax: +49 7571 102-7599 <<E-Mail-Adresse>> www.landkreis-sigmaringen.de

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Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Antragsteller, Sie haben Ihren Antrag auf Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformat…
Von
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Veterinär und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Barfüßer die Hausbrauerei, Pfullendorf [#174633]
Datum
10. Februar 2020 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Landkreis-Sigmaringen.jpg
71,0 KB
Sehr geehrter Antragsteller, Sie haben Ihren Antrag auf Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz unter der nicht erfüllbaren Bedingung gestellt, dass Ihr Name und Ihre Adresse dem betroffenen Betrieb auch auf Anfrage nicht mitgeteilt werden darf. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, so Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers (auf Herausgabe Ihrer Daten) auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Entgegen unserer Aufforderung im Email vom 21.01.2020 haben Sie nicht mitgeteilt, dass Sie Ihren Widerspruch gegen die Datenweitergabe zurücknehmen. Ihr Auskunftsantrag wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichem Gruß