Kontrollbericht zu Bathmanns Grillstube, Leer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bathmanns Grillstube
Heisfelder Straße 16
26789 Leer (Ostfriesland)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bathmanns Grillstube, Leer [#179414]
Datum
5. Februar 2020 19:16
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bathmanns Grillstube Heisfelder Straße 16 26789 Leer (Ostfriesland) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179414 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
428,9 KB
2,6 MB
geschwärzt
973,9 KB
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
17. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
491,3 KB
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
27. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
981,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#179414] Sehr geehrteAntragsteller/in der Presse i…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#179414]
Datum
13. Juli 2020 16:42
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Presse ist zu entnehmen, dass Sie ihre Prozesse zur Beantwortung von Anträgen nach dem VIG geändert haben. Senden Sie mir daher doch bitte die beantragten Unterlagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#179414] Sehr geeh…
An Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#179414]
Datum
28. Juli 2020 14:29
An
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 21. Juli 2020 betreffs meiner Informationsfreiheitsanfrage "Kontrollbericht zu Bathmann's Grillstube, Leer" vom 05. Februar 2020 erkläre ich mich mit der Übersendung der Kontrollberichte per Post einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landkreis Leer - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
19. August 2020
Status