Kontrollbericht zu Bavarium, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bavarium
Windmühlenstraße 6
30159 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bavarium, Hannover [#54158]
Datum
1. Februar 2019 09:05
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bavarium Windmühlenstraße 6 30159 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren …
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit erhalten Sie per Post. Auf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses erfordert, dass wir das betroffene Lebensmittelunternehmen anhören. Sollte dieser im Rahmen des Verfahrens die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, müssen wir diesem Verlangen nachkommen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Dieser rechtliche Anspruch entsteht mit der Antragstellung schon vor der Anhörung des Lebensmittelunternehmens zu Ihrem Antrag. Somit entfällt die von Ihnen gewünschte Möglichkeit der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen, sofern im laufenden Verfahren die Herausgabe Ihrer Daten von uns verlangt wird. Die von Ihnen gewünschte Mitteilung und Entscheidung über eine eventuelle Rücknahme des Antrages sieht das VIG nicht vor. Sie müssen sich daher bereits vor Anhörung des Lebensmittelunternehmers entscheiden und uns mitteilen, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiter aufrechterhalten möchten. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird sich aufgrund der zu erfolgenden Anhörung die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158]
Datum
4. März 2019 17:39
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bavarium, Hannover“ vom 01.02.2019 (#54158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158]
Datum
1. September 2019 10:42
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bavarium, Hannover“ vom 01.02.2019 (#54158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158]
Datum
4. Januar 2021 17:05
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bavarium, Hannover“ vom 01.02.2019 (#54158) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 674 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54158/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158] Guten Tag, bezugnehmend zu Ihrer unten stehenden Anfrage können w…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de [#54158]
Datum
5. Januar 2021 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, bezugnehmend zu Ihrer unten stehenden Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass Ihre ursprüngliche Anfrage vom 01.02.2019 unsererseits mit einer entsprechenden E-Mail vom 25.02.2019 beantwortet wurde, die auf dem von Ihnen genutzten Portal www.fragdenstaat.de abrufbar ist. Insofern verweisen wir auf unsere Antwort vom 25.02.2019. Mit freundlichen Grüßen