20200113-bayernland-molkerei-kemnath_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bayernland Molkerei, Kemnath“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen KBLV - Flessastraße 2 - 95326 Kulmbach Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon Kulmbach R10-4310-2019/27-14 13.01.2020 Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Erteilung von Informationen über den Betrieb Bayernland eG, Amberger Straße 51, 95478 Kemnath Anlage: Kontrollbericht LRA Tirschenreuth vom 22.02.2017 Kontrollbericht LRA Tirschenreuth vom 29.06.2017 Kontrollbericht LRA Tirschenreuth vom 12.10.2017 Kontrollbericht KBLV vom 25.04.2018 in dieser Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 12.12.2019 mit der Entscheidung über eine Informationserteilung nach dem VIG nachIhrem Antrag vom 27.09.2019. Sie beantragten die Herausgabe vonInformationen über: 1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen derletzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Bayernland Molkerei Amberger Straße 51 Standort Öffentliche Verkehrsmittel Telefon E-Mail Flessastraße 2 Stadtbuslinie 3 +49 9221 4070-100 poststelle@kbiv.bayern.de 95326 Kulmbach Haltestelle Luitpoldstraße Telefax Internet +49 9221 4070-199 www.kblv.bayern.de
95478 Kemnath 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Infolge Ihres. Antrags erhalten Sie nachfolgende Informationen: Zu Frage 1.: Die Betriebsstätte der Bayernland eG, Amberger Straße 51, 95478 Kemnath wurdein den vergangenen fünf Jahren vor EingangIhres Antrags am 01.10.2014, 22.10.2014, 08.12.2014, 08.06.2015, 10.11.2015, 11.02.2016, 14.09.2016, 21.11.2016, 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017, 25.04.2018, 16.04.2019, 25.09.2019 kontrolliert. Zu Frage 2.: 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ja, bei den Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und 25.04.2018 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der aufgrund die- ses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie nicht zulässige Abweichungen von den Vorgaben unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der zuvor genannten Gesetze festgestellt. Mit diesem Schreiben werdenIhnen die Berichte über die Betriebskontrollen vom 22.02.2017, 29.06.2017, 12.10.2017 und 25.04.2018 übermittelt. Die in den Kontrollberichten enthaltenen unzulässigen Abweichungen von den Anfor- derungen des Lebensmiittelrechts wurden vom Lebensmiittelunternehmerbereits abge- stellt. Hinweise: Die zuständige Stelle zur Informationserteilung nach $ 2 Absatz 2 i.V.m. 8 2 Absatz 1 Satz 1 VIG übermittelt nur Informationen, die bei dieser vorhandensind. Sie ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen.
Die dem übermittelten Dokument/ den übermittelten Dokumenten zu entnehmendenFest- stellungen, Maßnahmenund Entscheidungenbilden grundsätzlich nur den zurückliegenden Kontrollzeitpunkt ab und lassen keinen Rückschluss auf das Fortbestehen etwaig bemängel- ter Umstände zu, sofern sich aus den übermittelten Informationennichts anderesergibt. Das VIG umfasstallein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden, estrifft jedoch keine Aus- sage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung von erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihreralleini- gen Verantwortung undin Ihrem eigenen Risiko. Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Name, Kontaktdaten und Unterschrift des den An- trag bearbeitenden Behördenmitarbeiters um personenbezogeneDaten im Sinne der DSG- VO handelt. Mit freufidliehen Grüßen
Kontrollbericht LandratsamtTirschenreuth - Öffentliche Sichheit und Ordnung Lebensmittelüberwachung - Mähringer Str. 7 - 95643 Tirschenreuth Bayernland eG Käserei Ihr/e Ansprechpartner/in: Schnittkäseherstellung ri 063 : Telefon 09631- AmbergerStr. 51 Telefax 09631-88-376 95478 Kemnath Email GEB:schenreutn ‚de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen(bei Antwort bitte angeben) Tirschenreuth, 22.02.2017 _ Betriebskontrolle Betrieb: Bayernland eG Käserei, Schnittkäseherstellung, Amberger Str. 51, 95478 Kemnath Kontrolldatum: 22.02.2017 Art der Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle Durchführender; [mm Beteiligte (Amt: (ED ar Beteiligte (Betrieb): (EEE Sehr geehrte Damen und Herren, am 22.02.2017 wurde in o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt: Betrieb allgemein 1. Die Fußbodenfliesen sind mittelfristig zu sanieren. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IINr. 1a (VO EG 852/2004) Behebung: Bodenbelägesind so zu gestalten, dass sie leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sind. Gegebenenfalls müssen sie ein angemessenes Abflusssystem aufweisen. Maschinenraum Erhitzer 2. Von der Wand un der Deckelöste sich Farbe. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004 i.V.m, Anh.I) Kap. IINr. 1b (VO EG 852/2004) Salzbad 3. Die Oberfläche des Durchgangsbereichesi ist beschädigt, die Edelstahlverkleidung ist verbeult und steht weg. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr.1a/b ; Art, 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. III Nr. 2b (VO EG 852/2004) Behebung: Flächen, sind so zu behandeln, dass sie leicht und einwandfrei zu reinigen sind, Sie sind in einwandfreiem Zustand zu halten. 1/2
Wir weisen Sie darauf hin, dass oben aufgeführte Mängel beseitigt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung können von behördlicher Seite weitere Maßnahmen ergriffen werden. Mit freundlichen Grüßen Erklärung des / der Verantwortlichen (ggf. der anwesenden Person): iViDer Erhalt des Abdrucks wird bestätigt. \._|Eine Ausfertigungdieses Kontrollberichtes wird per {_/Email [Fax L_]Post an die Kontaktdaten des Betriebes versandt. u] Unterschrift: 2/2
Arbeitshilfe AH-LM-006-V02 Dokumentation LM-Betriebskontrolle Kontrollierter Betrieb (Stempel) Kontrollierende Behörde (Stempel) Bayernland eG Käserei LandratsamtTirschenreuth Schnittkäseherstellung Öffentliche Sichheit und Ordnung . AmbergerStr, 51 MähringerStr. 7 95478 Kemnath 95643 Tirschenreuth Verantwortlicher für den Betrieb: Kontrolldatum/-zeit: 22.02.2017 08:44 ED Mitarbeiteranzahl: 85 Planmäßlge Kontrolle & Anlass: planmäßige Routinekontrolle am Kontrolle aus besonderen Anlass O _— geprüft nein n.z. Mängel SISASOISSISISISISISISISISISSSSSSSSISDE OIOIOIBIOIOIOI0O10OI01010101010101010|0/01010/01©0 OIOIOIOIOIO1910[O[O10101010[0101010[01010101010 1. ElgenkontrolleHACCP 1.1. Reinigungs- und Desinfektionsplan 1.2. Schädlingsbekämpfung 1.3. Temperaturüberwachung 1.4. Personalschulung 1.5. Personalgesundheit/Infektionsschutzgesatz 1.6. Rückverfolgbarkeit (Checklisten) 1.7. Wareneingangskontrolle 1.8. HACCP 2. Hygiene allgemein 2.1. Bauliche Voraussetzungen / Betriebslayout - Betriebsräume - Warenfluss, einschl. Retouren - Personalfluss - Rein- und Unreintrennung 2.2. Einrichtung, Maschinen, Geräte und Transportmittel 2.3. Produktions- und Ärbeitshygiene 2.4 Lagerung von Rohstoffen, Zusatzstoffen, Zwischen- und Endprodukten 2.5, Personalhygiene - Personalräume - Sanitäranlagen - Hygieneschleusen - persönliche Hygiene des Personals einschl. Arbeitskleidung 3. Stichprobenartige Warenprüfung Feststellungen (ggf. Beiblatt) Maßnahmen Frist sonstiges (z.B.: Trinkwasserqualität,'Betriebspläne, Havariekonzept, Sonstige Formblätter / Arbeitsanweisungen Mikrobiol. und chem,-physikalische Kontrollen, Abfallentsorgung, [] m DU Getränkeschrankanlagen) Unterschrift Konfrolleur/in (freiwillig) nicht zutreifend Geprüft und freigegeben: 08.02.2013 Seite 1 von 1
Kontrollbericht Landratsamt Tirschenreuth - Öffentliche Sichheit und Ordnung Lebensmittelüberwachung - Mähringer Str. 7 - 95643 Tirschenreuth Bayernland eG Käserei Ihr/e Ansprechpartner/in: Schnittkäseherstellung Amberger Str. 51 Telefon 09631-88 95478 K h Telefax 09631-88-376 emnat Email >:schenreuth .de Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Tirschenreuth, 29.06.2017 __Betriebskontrolle Betrieb: Bayernland eG Käserei, Schnittkäseherstellung, Amberger Str. 51, 95478 Kemnath Kontrolldatum: 29.06.2017 Art der Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle Durchführender: de Beteiligte (Amt: (EEE Beteiligte (Betrieb): Gerz Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.06.2017 wurde in o.g. Betrieb eine Kontrolle durchgeführt. Hierbei wurden folgende Mängel festgestellt: Käseabteilung 1. Der Fußboden im Bereich der Vorpressen ist beschädigt. Die Fugen sind zm Teil brüchig. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004i.V.m. Anh. Il Kap. !{ Nr. 1a (VO EG 852/2004) Behebung: Bodenbeläge sind so zu gestalten, dasssie leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sind. Gegebenenfalls müssen sie ein angemessenesAbflusssystem aufweisen. 2. In der Wand neben den Vorpressen befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs, 2 VO EG 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IINr. 1b (VO EG 852/2004) 3. Die Silikonfuge der Glasboards zur Wand ist nicht mehr dicht schließend und muss erneuert werden. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004i.V.m. Anh. Il Kap. 2 Nr. 1b (VO EG 852/2004) Behebung: Die Anschlüsse der Wandverkleidung an die Wände muss dichtschließend erfolgen Maschinenraum Erhitzer 4. Der Deckenanstrich blätterte stellenweise ab. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IINr.1c (VOEG 852/204) Salzbad - 5. Es wurden Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel gelagert, obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wird. Ein unbeschrifteter roter Kanister mit Inhalt wurde als Türstopper verwendet, Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004i.V.m. Anh. II Kap. | Nr. 10 (VO EG 852/2004) 1/3
Behebung: Kanister sind zu beschriften. Renigungsmittel dürfen nicht im unmittelbaren Bereich in dem mit Lebensmittelumgegangen wird gelagert werden. Räucherraum 6. Der Fußboden ist beschädigt. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. IINr.1a (VO EG 852/2004) Behebung: Bodenbelägesind so zu gestalten, dass sie leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sind. Gegebenenfalls müssen sie ein angemessenes Abflusssystem aufweisen. 7. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher. Fundstelle (Gesetz): Art. 4 Abs. 2 VO EG 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IINr. 1b (VO EG 852/2004) M I Wir weisen Sie darauf hin, dass oben aufgeführte Mängel beseitigt werden müssen. Bei Zuwiderhandlung können von behördlicher Seite weitere Maßnahmen ergriffen werden. Mit freundlichen Grüßen
Erklärung des / der Verantwortlichen (ggf. der anwesenden Person): [V!Der Erhalt des Abdrucks wird bestätigt. {Eine Ausfertigungdieses Kontrollberichtes wird per [Email [[]Fax [Post an die Kontaktdaten des Betriebes versandt. Name: CIE U EEE 3/3