Kontrollbericht zu Bei Nico, Oldendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bei Nico
Amelinghausener Straße 19
21385 Oldendorf (Luhe)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bei Nico, Oldendorf [#54226]
Datum
1. Februar 2019 10:50
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bei Nico Amelinghausener Straße 19 21385 Oldendorf (Luhe) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 01.02.2019. Ich werde den …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Bei Nico, Oldendorf [#54226]
Datum
1. Februar 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 01.02.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche die Gelegenheit. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG beantworten kann und die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte teilen Sie mir noch innerhalb einer Woche mit, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich stimme der Weitergabe der Daten an den …
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Bei Nico, Oldendorf [#54226]
Datum
1. Februar 2019 15:11
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich stimme der Weitergabe der Daten an den Lebensmittelunternehmer zu, sofern dieser die Daten nachfragt. Für den Fall der Datenweitergabe belegen Sie bitte mir gegenüber die Nachfrage des Dritten. Für den Fall der Datenweitergabe nennen Sie mir unverzüglich den Zeitpunkt der Datenweitergabe. Für den Fall der Datenweitergabe an den Lebensmittelunternehmer weisen Sie diesen bitte darauf hin, dass dieser mir mitteilen möchte, ob und inwieweit er diese Daten nutzt und ggf. weiterverarbeitet. Zu Ziffer 1 sind die letzten beiden Routinekontrollen gemeint und auch die ggf. nach diesen Kontrollen stattgefundenen Nach- und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
WG: Aktenzeichen 40.30-44100/02-3 Bei Nico Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Mail zur Kenntnisnahme. Mit fr…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Aktenzeichen 40.30-44100/02-3 Bei Nico
Datum
6. Februar 2019 17:18
Status
Warte auf Antwort
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
WG: Re: Aktenzeichen 40.30-44100/02-3 Bei Nico Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Mail zur Kenntnisnahme. …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Re: Aktenzeichen 40.30-44100/02-3 Bei Nico
Datum
6. Februar 2019 17:25
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Kontrollarten

Die Behörde fragt Sie offenbar, ob Sie sämtliche Kontrollberichte anfragen möchten.

Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 01…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Bei Nico, Oldendorf [#54226]
Datum
21. Februar 2019 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 01.04.2014 und der Kontrolle vom 22.08.2018 festgestellten Beanstandungen geht Ihnen in den nächsten Tagen postalisch zu. Die festgestellten Mängel sind lebensmittelrechtlich als nicht schwerwiegend einzustufen und wurden vom Betrieb abgestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag nach dem VIG vom 01.02.2019; Betrieb: Bei Nico, Oldendorf Sehr geehrtA…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Antrag nach dem VIG vom 01.02.2019; Betrieb: Bei Nico, Oldendorf
Datum
21. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
landkreis-luneburg-schreiben-vom-21022019_geschwaerzt.pdf
1,7 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres o.a. Antrages übersende ich Ihnen die beigefügten Kontrollblätter der Kontrolle vom 01.04.2014 und der Kontrolle vom 22.08.2018. Die Auskunftserteilung ist kostenfrei. Die festgestellten Verstöße sind lebensmittelrechtlich als nicht schwerwiegend einzustufen und wurden von dem Betrieb abgestellt. Ihren Antrag betrachte ich damit als abgeschlossen. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichem Gruß

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