Kontrollbericht zu bel paese, Hohen Neuendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
bel paese
Berliner Straße 57
16540 Hohen Neuendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Martin Schneider
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Martin Schneider
Betreff
Kontrollbericht zu bel paese, Hohen Neuendorf [#51208]
Datum
27. Januar 2019 09:52
An
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: bel paese Berliner Straße 57 16540 Hohen Neuendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Schneider
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Schneider, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu bel paese, Hohen Neuendorf [#51208]
Datum
28. Januar 2019 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schneider, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Schneider, Ihr Antrag vom 27.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hierzu bitte ich zunächst um di…
Von
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu bel paese, Hohen Neuendorf [#51208]
Datum
5. Februar 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Schneider, Ihr Antrag vom 27.01.2019 ist bei mir eingegangen. Hierzu bitte ich zunächst um die Beachtung der folgenden allgemeinen Hinweise: Die Entscheidung über die Auskunftserteilung nach dem VIG erfolgt durch Bescheid und zum Zweck des Nachweises der Bekanntgabe postalisch. Elektronische Bescheide sind nur unter den engen Voraussetzungen der elektronischen Signatur möglich (§ 1 VwVfGBbg i.V.m. § 3a VwVfG). Ohne zutreffende Namens- und Adressangaben kann Ihr Antrag daher nicht beschieden werden. Es ist beabsichtigt, den von Ihrem Antrag betroffenen Dritten zunächst anzuhören. Hierdurch erhöht sich die Regelfrist zur Bescheidung auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der hier eingegangenen Anträge nach dem VIG ist zudem derzeit noch nicht absehbar, ob auch die verlängerte Regelbearbeitungsfrist eingehalten werden kann. Von Nachfragen bitte ich daher abzusehen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG ist auf Nachfrage dem betroffenen Dritten Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt insoweit in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO nicht entgegensteht (Art. 21 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Wird Ihrem Antrag stattgegeben, werden Ihnen Ort, Zeit und Art des Informationszugangs mitgeteilt. Der Informationszugang kann erst erfolgen, wenn dem betroffenen Dritten die Entscheidung bekannt gegeben und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Ihr Antrag ist voraussichtlich kostenfrei. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr in Höhe des Zeitaufwands erhoben werden. Sie haben die Möglichkeit, Anträge zurückzunehmen oder einzuschränken. Mit freundlichen Grüßen
Martin Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Martin Schneider
Betreff
AW: Kontrollbericht zu bel paese, Hohen Neuendorf [#51208]
Datum
20. Februar 2019 11:41
An
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Martin Schneider Anfragenr: 51208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Informationsgewährung Sehr geehrter Herr Schneider, bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landkreis Oberhavel - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Informationsgewährung
Datum
10. Mai 2019 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, bitte beachten Sie den Anhang. Mit freundlichen Grüßen