Kontrollbericht zu Bella Calabria, Münchberg

Anfrage an: Landratsamt Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bella Calabria
Luitpoldstraße 23
95213 Münchberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bella Calabria, Münchberg [#135055]
Datum
28. April 2019 13:13
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bella Calabria Luitpoldstraße 23 95213 Münchberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hof
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag n…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung
Datum
3. Mai 2019 13:26
Status
Warte auf Antwort
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem VIG vom 28.04.2019 haben wir erhalten. Wir betrachten Ihren Antrag bezüglich des Betriebes, auf den sich Ihr Antrag bezieht, grundlegend als hinreichend bestimmt. Sie gaben an, dass Sie die Herausgabe der Kontrollberichte zu Überprüfungen des folgenden Betriebs wünschen: Bella Calabria, Luitpoldstraße 23, 95213 Münchberg Der Betrieb ist uns bekannt, allerdings ist die Hausnummer des Betriebs, der von unserer Seite kontrolliert wird (Bella Calabria in Münchberg) die 30. Wir bitten um kurze Bestätigung, dass Sie wirklich Auskünfte zu Betriebsüberprüfungen bei diesem Betrieb begehren. Weiterhin bitten wir Sie um Verifizierung Ihres Namens, also Angabe Ihres echten und vollständigen Namens, als auch Ihrer Anschrift. In Ihrem Antrag ist der Ortsname bei Ihrer Postanschrift nicht angegeben. Kommen Sie dieser Aufforderung bis zum 10.05.2019 nicht nach, werden wir Ihren Antrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung [#135055] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag nach dem VIG, Empfangsbestätigung [#135055]
Datum
5. Mai 2019 23:16
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich, dass ich die Auskunft möchte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Hof
Ihr VIG-Antrag v. 28.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.05.2019 wurde der Antrag per Mail zurückgezogen. …
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr VIG-Antrag v. 28.04.2019
Datum
18. Juli 2019 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.05.2019 wurde der Antrag per Mail zurückgezogen. Damit betrachten gilt dieser "auf andere Weise" als erledigt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen