Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bingöl - Grill
Breiter Weg 231
39104 Magdeburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg [#35902]
Datum
14. Januar 2019 10:23
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bingöl - Grill Breiter Weg 231 39104 Magdeburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages vom 14.Januar 2019. Landeshauptsta…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg [#35902]
Datum
22. Januar 2019 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages vom 14.Januar 2019. Landeshauptstadt Magdeburg Gesundheits- und Veterinäramt 39090 Magdeburg Telefon: 0391 / 540 62 00 Telefax: 0391 / 540 62 11
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg“ …
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg [#35902]
Datum
16. Februar 2019 13:44
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bingöl - Grill, Magdeburg“ vom 14.01.2019 (#35902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Mohr_Meldebescheinigung_VIG Landeshauptstadt Magdeburg Gesundheits- und Veterinäramt 39090 Magdeburg Telefon: 0…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Mohr_Meldebescheinigung_VIG
Datum
22. Februar 2019 11:27
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Landeshauptstadt Magdeburg Gesundheits- und Veterinäramt 39090 Magdeburg Telefon: 0391 / 540 62 00 Telefax: 0391 / 540 62 11
<< Anfragesteller:in >>
AW: Meldebescheinigung_VIG [#35902] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs…
An Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldebescheinigung_VIG [#35902]
Datum
22. Februar 2019 12:43
An
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Von
Landeshauptstadt Magdeburg - Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,9 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190523162354_1_geschwaerzt.pdf
2,8 MB

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