Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG
Ludwigsteinstraße 40
37214 Witzenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Andreas Graubner
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung Details
Von
Andreas Graubner
Betreff
Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG [#205807]
Datum
14. Dezember 2020 13:55
An
Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG Ludwigsteinstraße 40 37214 Witzenhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Graubner Anfragenr: 205807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205807/ Postanschrift Andreas Graubner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Graubner
Andreas Graubner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH…
An Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung Details
Von
Andreas Graubner
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG [#205807]
Datum
13. Juni 2021 10:46
An
Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG“ vom 14.12.2020 (#205807) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Graubner Anfragenr: 205807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205807/ Postanschrift Andreas Graubner << Adresse entfernt >>

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Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Graubner, zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage zu Bio Frischgeflügel…
Von
Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises - Fachdienst Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG [#205807]
Datum
14. Juni 2021 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Graubner, zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage zu Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co.KG bei dem zuständigen Fachbereich (siehe unten) nicht eingegangen ist. Sofern Sie an den erbetenen Auskünften noch interessiert sind, müssten Sie eine neue Anfrage stellen. Mit freundlichen Grüßen