Kontrollbericht zu Biomarkt Lauf, Lauf a

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Biomarkt Lauf
Simonshofer Straße 5
91207 Lauf a.d.Pegnitz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Klaus-Peter Staiger
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
Klaus-Peter Staiger
Betreff
Kontrollbericht zu Biomarkt Lauf, Lauf a [#183292]
Datum
24. März 2020 12:28
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Biomarkt Lauf Simonshofer Straße 5 91207 Lauf a.d.Pegnitz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Staiger Anfragenr: 183292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183292 Postanschrift Klaus-Peter Staiger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Staiger
Landratsamt Nürnberger Land
Ihre Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 24.03.2020 Sehr geehrter Herr Staiger, Ihre og. Anfrage is…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Ihre Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 24.03.2020
Datum
31. März 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,0 KB


Sehr geehrter Herr Staiger, Ihre og. Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Staiger
Sehr geehrte<< Anrede >> wann kann ich mit Ihrer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter…
An Landratsamt Nürnberger Land Details
Von
Klaus-Peter Staiger
Betreff
Kontrollbericht zu Biomarkt Lauf, Lauf a [#183292] vom 24.03.2020 [#183292]
Datum
11. April 2020 22:19
An
Landratsamt Nürnberger Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wann kann ich mit Ihrer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Staiger Anfragenr: 183292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183292 Postanschrift Klaus-Peter Staiger << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Nürnberger Land
Sehr geehrter Herr Staiger, nachdem durch Ihre Anfrage die Rechte einer Dritten (der Betreiberin des Biomarktes L…
Von
Landratsamt Nürnberger Land
Betreff
Kontrollbericht zu Biomarkt Lauf, Lauf a [#183292] vom 24.03.2020 [#183292]
Datum
14. April 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Staiger, nachdem durch Ihre Anfrage die Rechte einer Dritten (der Betreiberin des Biomarktes Lauf) berührt werden und diese deshalb zu Ihrer Anfrage gehört werden muss, verlängert sich die Frist zur Verbescheidung Ihres Antrages gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Wir gehen davon aus, dass Sie bis 24. Mai Nachricht von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen