Kontrollbericht zu Biosphäre, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Biosphäre
Weserstraße 212
12047 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

[...]
Gemäß Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.06.2019 - AN 14 K 19.00773 ist ein Anspruch auf Informationserteilung erst dann begründet, wenn festgestellte nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG vorliegen. Solche Abweichungen wurden durch die letzten beiden erfolgten lebensmittelrechtlichen Kontrollen jedoch nicht festgestellt. Sie haben somit keinen Anspruch auf Herausgabe der letzten beiden Kontrollblätter. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. [...]

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Biosphäre, Berlin [#155568]
Datum
10. Juli 2019 00:09
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Der Bezirk Neukölln bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Biosphäre Weserstraße 212 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Kein Nachrichtentext
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontrollbericht zu Biosphäre, Berlin“ [#155568] [#155568]
Datum
14. Juli 2019 00:38
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/155568 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich einen Anspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 155568.pdf - 2019-07-09_2-2019-07-13-antwort-bezirksamt-biosphare.pdf Anfragenr: 155568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Bitte teilen wir Ihnen mit, dass wir in…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019
Datum
16. Juli 2019 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Bitte teilen wir Ihnen mit, dass wir in dieser Sache leider nicht vermitteln können, weil unsere Behörde in Angelegenheiten des (bundesrechtlichen) Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) - anders als nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - nicht die Funktion einer Schiedsstelle innehat. Diese Funktion wurde uns nur in Bezug auf das IFG vom Landesgesetzgeber nach § 18 IFG übertragen. Eine solche Schiedsstellenfunktion sieht das VIG nicht vor. Insofern ist der Standardtext der Vermittlungsbitte auf der Online-Plattform von "fragdenstaat" fehlerhaft. Wir können Ihnen also leider nicht weiterhelfen und stellen anheim, den Rechtsweg zu beschreiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 [#155568] Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender I…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. Juli 2019 [#155568]
Datum
25. Februar 2020 11:40
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Biosphäre Weserstraße 212 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht, insbesondere ist § 4 Abs. 4 VIG nicht einschlägig. Dies ist inzwischen höchstrichterlich bestätigt. Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht die Verbraucherinformationsrechte in einem Grundsatzurteil im August 2019 (vgl. BVerwG, 7 C 29.17) grundlegend gestärkt. Es folgten Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten zu „Topf Secret“, die den Informationsanspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller eindeutig bejahten (vgl. VGH Baden-Württemberg, 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19; OVG NRW, 15 B 1000/19 und 15 B 814/19; Niedersächsisches OVG, 2 ME 707/19). Nachdem Sie meinen früheren Antrag noch wegen angeblicher Rechtsmissbräuchlichkeit abgelehnt haben, scheinen Sie aufgrund dieser eindeutigen Rechtsprechung Ihre Rechtsauffassung geändert und die Behördenpraxis angepasst zu haben. Denn Sie haben in einer gleich gelagerten Konstellation auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen und dem Widerspruch abgeholfen. Daher stelle ich meinen Antrag hiermit erneut. Sollten dem Informationsanspruch aus Ihrer Sicht dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 155568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/155568 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antrag auf Informatzionszugang gem §1 des Gesetztes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformati…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informatzionszugang gem §1 des Gesetztes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz-VIG)
Datum
18. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
656,4 KB
Gemäß Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12.06.2019 AN 14 K 19.00773 ist ein Anspruch auf Informationserteilung erst dann begründet, wenn festgestellte nicht zulässige Abweichungen im Sinne von §2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG vorliegen. Solche Abweichungen wurden durch die letzten beiden erfolgten lebensmittelrechtlichen Kontrollen jedoch nicht festgestellt.