Kontrollbericht zu Bistro Manavgat, Teterow

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bistro Manavgat
Fischersteig 1a
17166 Teterow

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro Manavgat, Teterow [#196794]
Datum
8. September 2020 13:26
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bistro Manavgat Fischersteig 1a 17166 Teterow 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196794/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anträge vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Empfangsbestätigung G…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Empfangsbestätigung
Datum
18. September 2020
Status
Warte auf Antwort
Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des VIG beträgt die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags in der Regel bis zu einem Monat. Aufgrund der Anhörung von beteiligten Dritten, in diesem Fall die Betriebsinhaber der oben genannten Betriebe, verlängert sich in diesem Fall die Bearbeitungszeit gemäߧ 5 Abs. 2 Satz 2 des VIG jeweils auf 2 Monate. · Die Auskunftserteiiung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 € gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn der betroffene Betrieb ,Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In dem Fall werden Ihnen gegenüber kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Im Falle der Nachfrage des Betriebsinhabers gemäߧ 5 Abs. 2 S. 4 VIG bzgl. Ihrer persönlichen Daten werden Sie über die Weitergabe Ihrer Daten entsprechend informiert. Die Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt grundsätzlich per Postweg, nicht per E-Mail.
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach §§ 1 und 2 des· Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Mana…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach §§ 1 und 2 des· Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavgat", Fischersteig 1 a . in 17166 Teterow
Datum
3. November 2020
Status
Warte auf Antwort
bezüglich Ihres Antrags vom 08. September 2020 per E-Mail über .fraq-den-staat.de" zur Herausgabe von Informationen über die letzten beiden Betriebsprüfungen des im Betreff . genannten Betriebes erhalten Sie gemäß § 6 Abs. 1 VIG folgenden Grundbescheid 1. Ihrem Antrag wird insofern stattgegeben, dass Ihnen der Inhalt der Kontrollberichte . der letztem beiden Betriebsprüfungen mitgeteilt wird. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Inhaltes der letzten Kontrollberichte an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavg…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavgat", Fischersteig 1a in 17166 Teterow
Datum
20. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben genannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt. 2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen lebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt: a. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen Gegenständen in einem Lagerraum, . welcher über 'den Außenbereich zu betreten ist; 'auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche dort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine nachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden. b. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne entsprechenden Insektenschutz. c. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im . Küchenbereich.
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavg…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavgat", Fischersteig 1a in 17166 Teterow Informationszugang
Datum
23. November 2020
Status
1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben genannten Betrieb fanden am 08.06.2020 und 04.08.2020 statt. 2. Bei der Kontrolle am 08.06.2020 wurden folgende offensichtlichen lebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt: a. Konzeptionell: Lagerung von offenen Lebensmitteln mit anderen Gegenständen in einem Lagerraum, welcher über den Außenbereich zu betreten ist; auch befindet sich dort eine Gemüseschneidemaschine, welche dort auch benutzt wird. Bei der Verarbeitung von Lebensmitteln kann eine nachteilige Beeinflussung dort nicht ausgeschlossen werden. b. Arbeitshygiene: geöffnetes Fenster im Lagerbereich der Küche ohne entsprechenden Insektenschutz. c. Betriebshygiene: verschmutzte Dichtungsgummis an den Kühlungen im Küchenbereich . d. Produktkennzeichnung: im Verkaufskühlschrank im Wartebereich wurden immer noch Getränkedosen ohne deutsche Kennzeichnung und Pfandlabel vorrätig gehalten. e. Schulung Personal: die Gesundheitsbescheinigung eines Mitarbeiters konnte auf Verlangen nicht vorgelegt werden. 3. Bei der Kontrolle am 04.08.2020 wurden keine offensichtlichen lebensmittelrechtlichen Mängel festgestellt. Die bei der Kontrolle am 08.06.2020 festgestellten Mängel wurden vollständig behoben.

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AW: Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Ma…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 08. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Imbiss "Manavgat", Fischersteig 1a in 17166 Teterow Informationszugang [#196794]
Datum
30. November 2020 14:11
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der angeforderten Informationen. Allerdings bin ich etwas irritiert, weil Sie mir gleich zwei Schreiben hierzu sowohl mit Absendedatum vom 20.11.2020 wie auch vom 23.11.2020 zugesandt haben. Augenscheinlich sind die beiden Schreiben inhaltsgleich bis auf das Datum. Hat das einen speziellen Grund oder handelt es sich um ein Versehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196794/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>