Kontrollbericht zu Bistro Marquart, Mühlacker

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bistro Marquart
In den Waldäckern 2
75417 Mühlacker

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro Marquart, Mühlacker [#42948]
Datum
15. Januar 2019 20:59
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bistro Marquart In den Waldäckern 2 75417 Mühlacker 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Bistro Marquart, Mühlacker [#42948]
Datum
17. Januar 2019 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betrachten. Die gewünschten Informationen werden wir Ihnen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs gebührenfrei zur Verfügung stellen. Da aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebs diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind, kann insofern Ihrem Ersuchen, keine personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb weiterzugeben, ggfls. nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG, teilen wir Ihnen m…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Bistro Marquart, Mühlacker [#42948]
Datum
31. Januar 2019 11:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihren Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG, teilen wir Ihnen mit, dass uns der von Ihrer Anfrage betroffene Betrieb um Mitteilung gebeten hat, wer die Anfrage gestellt hat. Aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir auf Nachfrage des betroffenen Betriebs gesetzlich verpflichtet, diesem gegenüber Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Sie haben jedoch der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten - ohne Angabe konkreter Gründe - widersprochen. Bei Abwägung Ihrer sich aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Rechte mit unserer gesetzlichen Verpflichtung, Auskunft über den Antragsteller zu erteilen, sind wir zum Ergebnis gelangt, dass im Rahmen von VIG-Anfragen das Recht auf Information nicht einseitig zugunsten des Antragstellers ausgelegt werden kann. Wir beabsichtigen daher, dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollten Sie angesichts dessen Ihren Antrag zurücknehmen wollen, bitten wir innerhalb einer Woche um eine entsprechende schriftliche Nachricht. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen