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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Blesius Garten, Trier

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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,4/-3- LÜ r* lhr Antrag bezieht sich auf die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der o.a. Betriebsstätte und im Beanstandungsfall auf den Zugang des jeweiligen Kontrollberichtes. lhr Antrag ist zulässig, Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen nicht. Daher ist die rnformation zu erteiren. $ le s i' u* Q an-{gn , T* ,'q-i Nach Über:prüfung der Betriebsakte Oes a,rugetragten Betriebes wurden die letzten beiden Betriebskontrollen vor Antragstellung am 2A.06.2017 und am' 11.04.2018 durchgeführt. Abweichungen (Beanstandungen) im Sinne des § 2 Abs.1 Nr.1 VIG wurden hierbei nicht festgestellt. lhrem Antrag entsprechend entfällt daher die Übersendung von Kontrollberichten. Das Verwaltungsverfahren wurde einschließlich dieses Bescheides auf dem durchgeführt. Aus Gründen der Venrualtungsvereinfachung werden Ihnen daher Betriebskontrolldaten gleichzeitig mit diesem Bescheid mitgeteilt. Postweg die beiden Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG ist der Zugang zu lnformationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000,- € gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag ████ Rechts behelfs beleh ru nq : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Trier, Postfach 3470, 54224 Trier, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im lnternet unter www.trier.de I m pressu m/Rechtsh i nwe ise/Dig itale Sig natur a ufgef ü h rt sind.
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