Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube, Bollendorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bollendorfer Stube
Neuerburger Straße 5
54669 Bollendorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube, Bollendorf [#60294]
Datum
6. März 2019 18:36
An
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bollendorfer Stube Neuerburger Straße 5 54669 Bollendorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube in Bo…
Von
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube in Bollendorf
Datum
3. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Email vom 07. März 2019. Vor abschließender Entscheidung über Ihren Antrag sind wir nach § 5 Absatz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes gehalten, den betroffenen Dritten, hier dem Restaurant Bollendorfer Stube in 54669 Bollendorf anzuhören. Mit Schreiben vom gleichen Tag und unter Fristsetzung bis zum 17.04.2019 wurde diese Anhörung eingeleitet. Nach Fristablauf werden mögliche Einwendungen des Betriebes geprüft und sodann eine Entscheidung über die Informationsgewährung getroffen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube i…
An Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube in Bollendorf [#60294]
Datum
14. Mai 2019 09:37
An
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube, Bollendorf“ vom 06.03.2019 (#60294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube i…
An Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube in Bollendorf [#60294]
Datum
28. Mai 2019 09:07
An
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube, Bollendorf“ vom 06.03.2019 (#60294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube i…
An Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 10-188-VIG; Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube in Bollendorf [#60294]
Datum
14. Juni 2019 09:06
An
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bollendorfer Stube, Bollendorf“ vom 06.03.2019 (#60294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontrollbericht zur Bollendorfer Stube; Ihre Anfrage nach VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer …
Von
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Kontrollbericht zur Bollendorfer Stube; Ihre Anfrage nach VIG
Datum
14. Juni 2019 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich aus verschiedensten Gründen leider verzögert. Nach derzeitigem Stand des Verfahrens können Sie Ende der 26. KW 2019 mit einer Antwort rechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht zur Bollendorfer Stube; Ihre Anfrage nach VIG [#60294] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Da…
An Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zur Bollendorfer Stube; Ihre Anfrage nach VIG [#60294]
Datum
14. Juni 2019 15:24
An
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischeninformation. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
10-188-VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetpo…
Von
Eifelkreis Bitburg-Prüm - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
10-188-VIG; Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal "fraqdenstaat" hatten Sie mit Schreiben vom 07.03.2019 Informationen über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Restaurant "Bollendorfer Stube" in Bollendorf und zu der Frage begehrt, ob es hierbei zu Beanstandungen kam. Nach Anhörung des Betroffenen wird hiermit Ihrem Auskunftsersuchen stattgegeben und der Informationszugang wird durch schriftliche Auskunftserteilung gewährt. Unsere Auskunft lautet: "Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen in der Bollendorfer Stube in Bollendorf durch Lebensmittelkontrolleure unseres Hauses fanden am 20.04.2016 und 16.04.2015 statt. Dabei wurden folgende Feststellungen getroffen: 20.04.2016: Kennzeichnung: Mängel in der Kennzeichnung der Zusatzstoffe und Allergene; Eigenkontrollsystem: Mängel im Eigenkontrollsystem und fehlende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Gastraum: Dichtung an der linken Faßkühlung ist defekt Küche: an verschiedenen Pfannen löst sich die Teflon Beschichtung 16.04.2015: Kennzeichnung: Mängel in der Kennzeichnung der Zusatzstoffe und Allergene; Eigenkontrollsystem: Mängel im Eigenkontrollsystem und fehlende Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Gastraum: KEG-Anschluß an der Faßkühlung nicht ausreichend gereinigt Kühltruhe: selbsteingefrorene Lebensmittel sind nicht gekennzeichnet Küche: hier werden Reinigungsgeräte gelagert, Fliegenschutz am Fenster ist altverschmutzt, Spülmaschine und Spülkorb sind altverschmutzt, Dichtungen am Kühlschrank sind defekt, an der Wand befinden sich offene Dübel Löcher;" Rechtsbehelfsbelehrung:. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (im Fall einer gesetzlich normierten oder behördlich angeordneten Zustellung: nach Zustellung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBI. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Mit freundlichen Grüßen