Kontrollbericht zu Börner-Eisenacher GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Börner-Eisenacher GmbH
Robert-Bosch-Breite 5
37079 Göttingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Börner-Eisenacher GmbH [#219033]
Datum
22. April 2021 21:32
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Börner-Eisenacher GmbH Robert-Bosch-Breite 5 37079 Göttingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Börner-Eisenacher GmbH, Robert-Bosch-Breite 5, 37079 Göt…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Börner-Eisenacher GmbH, Robert-Bosch-Breite 5, 37079 Göttingen (Az.:#219033 vom 22.04.2021)
Datum
27. April 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antrag nach §4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Börner-Eisenacher GmbH, Robert-Bosch-Breite 5, 37079 Gött…
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach §4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Börner-Eisenacher GmbH, Robert-Bosch-Breite 5, 37079 Göttingen (Az.#219033 vom 22.04.2021)
Datum
31. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag teile ich mit, dass ich eine Entscheidung darüber wg. eines anhängigen Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Göttingen in einer vergleichbaren Antragstellung Ihr Einverständnis voraussetzend zunächst aussetze. Zur Vermeidung weiterer kostenträchtiger Eil und Klageverfahren bleibt d Ausgang dieses Gerichtsverfahrens abzuwarten. Eine Entscheidung des Gerichts ist nicht vor Oktober dieses Jahres zu erwarten. Anschließend komme ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Darüber hinaus teile ich mit, dass der Betrieb zwischenzeitlich die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangt hat (gem. & 5 Abs. ; 5.4 ViG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
z.Hd. Veterinäramt - [geschwärzt]; Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH -- Einverständnis Aussetzung [#219033] +…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z.Hd. Veterinäramt - [geschwärzt]; Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH -- Einverständnis Aussetzung [#219033]
Datum
4. Juni 2021 14:29
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
+ + z.Hd. [geschwärzt], Veterinäramt + Zeichen [geschwärzt] + ++++++ Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre postalische Antwort vom 31.05.2021. Ich bin mit der Aussetzung des Antrages bis zu der Gerichtsentscheidung einverstanden. Falls sie mir das mitteilen können/dürfen: Ist das Gerichtsverfahren wegen der anderen via FragDenStaat gestellten VIG-Anfrage vom 14. Dezember 2020 ([geschwärzt]) [1] anhängig? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-borner-eisenacher-gmbh/ Anfragenr: 219033 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
WG: z.Hd. Veterinäramt - Fr. Galla; Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH -- Einverständnis Aussetzung [#219033] …
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
WG: z.Hd. Veterinäramt - Fr. Galla; Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH -- Einverständnis Aussetzung [#219033]
Datum
7. Juni 2021 08:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,6 KB
image002.jpg
857 Bytes
smime.p7s
8,1 KB


Sehr Antragsteller/in leider darf ich Ihnen darüber keine Auskunft erteilen, um welches anhängige Verfahren es sich handelt, da Sie in diesem Verfahren kein Beteiligter i.S. des § 13 Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter Tel. 0551-525-2495 zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
[[geschwärzt]] Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH [#219033] Ihr Zeichen: [geschwärzt] (Kontext: VIG-Anfrage; a…
An Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[[geschwärzt]] Re: VIG-Anfrage Börner-Eisenacher GmbH [#219033]
Datum
12. Oktober 2021 00:28
An
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: [geschwärzt] (Kontext: VIG-Anfrage; ausgesetzt wg. anhängigem Gerichtsverfahren) Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie, dass sich in der Zwischenzeit meine Postadresse geändert hat. Bitte senden Sie die weitere postalische Korrespondenz an die unten angegebene Adresse. Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219033 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag nach 8 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)! - hier: Börner-Eisenacher GmbH (#219033) Sehr …
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach 8 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)! - hier: Börner-Eisenacher GmbH (#219033)
Datum
18. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Sehr Antragsteller/in folgender Bescheid: 1. Der von Ihnen begehrten Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Sie erfolgt in Form der Herausgabe der Niederschrift vom 29.05.2020 über die lebensmittelrechtliche Kontrolle vom 28.05.2020 unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange und sie trifft Aussagen zum aktuellen Stand der Ausräumung eventueller Mängel durch den Betrieb. Bei der Kontrolle am 05.02.2020 wurden keine Mängel festgestellt, so dass die Niederschrift dazu nicht herausgegeben wird. 3. Die inhaltliche Informationsmitteilung wird frühestens am 18.06.2021 nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist des Lebensmittelbetriebes erteilt. 4. Die Informationsgewährung ergeht kostenfrei. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass der Betrieb die Herausgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift begehrt hat (gem. 8 5 Abs. 2 VIG). Begründung: Mit Email vom 22.04.2021 begehren Sie Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem o.g. Betrieb. e Verbraucherinformationsgesetz vom 17. Oktober 2012 (BGBl. IS. 2166, 2725), geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. IS. 3154) in gültiger Fassung (i.g.F.) Hiermit teile ich Ihnen mit, dass durch die Informationsgewährung Belange Dritter (des Lebensmittelunternehmens) betroffen sind und ich den Betrieb deshalb vor dieser Entscheidung angehört habe (gemäß (gem.) 8 5 Abs. 1 VIG). Aufgrund der Beteiligung Dritter am Verfahren darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsmitteln eingeräumt wurde (gem. $ 5 Abs. 4 VIG). Der Antrag ist formell und materiell begründet, so dass Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf die begehrten Informationen zusteht (gem. 82 Abs. 1Nr.1 VIG). Die Kostenentscheidung beruht auf 8 7 Abs. 1 VIG. Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung): Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass die Klage gegen die Informationsgewährung keine aufschiebende Wirkung hat (gem. $ 5 Abs. 3 VIG). Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Str. 5, 37075 Göttingen, die aufschiebende Wirkung anordnen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

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lhrAntragnach§4Verbraucherinformationsgesetzq/lG). hier: Börner-Eisenacher Gmbll (#205933)
Von
Landkreis Göttingen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Briefpost
Betreff
lhrAntragnach§4Verbraucherinformationsgesetzq/lG). hier: Börner-Eisenacher Gmbll (#205933)
Datum
12. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
899,5 KB