Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Botan Grill
Meckenheimer Allee 180
53115 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Stefan Teutsch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Stefan Teutsch
Betreff
Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
16. Januar 2019 12:00
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Botan Grill Meckenheimer Allee 180 53115 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Teutsch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Teutsch
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Teutsch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tag, deren Eingang ich hiermit bestätige. …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
16. Januar 2019 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Teutsch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom heutigen Tag, deren Eingang ich hiermit bestätige. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), sodass allein dieses Gesetz einschlägig ist. Aus diesem Grund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses eines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Im Hinblick darauf bitte ich Sie zunächst, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Antrag ausdrücklich widersprochen haben und dem bei Stattgabe des Bescheids aus genannten Gründen ggf. nicht Folge geleistet werden kann, bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, ob auch im Fall des Notwendigwerdens der Übersendung der Daten an betroffene Dritte an der Stellung des Antrags festgehalten werden soll. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Teutsch, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
22. März 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Teutsch, im Rahmen des o.a. Verfahrens werden Dritte beteiligt, sodass sich die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG grundsätzlich auf zwei Monate verlängert. Da ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten habe, die ich alle prüfe und bescheide, können die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage in Einzelfällen nicht eingehalten werden. Leider war mir dies auch hier nicht möglich. Ich entschuldige mich für die damit zusammenhängende lange Verfahrensdauer und komme wieder auf Sie zu. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Teutsch, in o.a. Angelegenheit darf ich Sie vor dem Hintergrund der Vorschrift des § 4 Abs. 1 …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
18. April 2019 15:03
Status
Sehr geehrter Herr Teutsch, in o.a. Angelegenheit darf ich Sie vor dem Hintergrund der Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG, wonach der Antrag Namen und Anschrift der antragstellenden Person enthalten soll, für die weitere Bearbeitung und abschließende Bescheidung Ihres Antrags bitten, mir Ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Teutsch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anschrift ist dieser Nachricht angeh…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Stefan Teutsch
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
26. April 2019 11:36
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anschrift ist dieser Nachricht angehangen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Teutsch Anfragenr: 43846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Teutsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Teutsch, ich danke für Ihre Rückmeldung und übersende Ihnen anliegenden Bescheid. Außerdem en…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
2. September 2019 09:28
Status
Sehr geehrter Herr Teutsch, ich danke für Ihre Rückmeldung und übersende Ihnen anliegenden Bescheid. Außerdem entschuldige ich mich für die lange Verfahrensdauer. Diese ist der Vielzahl von hier seit Anfang des Jahres eingehenden Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz geschuldet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Teutsch, ich nehme Bezug auf den am 02.09.2019 in o.a. Angelegenheit erlassenen Bescheid und t…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Botan Grill, Bonn [#43846]
Datum
2. Oktober 2019 11:50
Status
Sehr geehrter Herr Teutsch, ich nehme Bezug auf den am 02.09.2019 in o.a. Angelegenheit erlassenen Bescheid und teile Ihnen mit, dass die letzten beiden vor Ihrer Anfrage durchgeführten Kontrollen im Betrieb am 28.12.2016 und am 22.11.2017 durchgeführt wurden. Bei der Kontrolle am 22.11.2017 kam es zu Beanstandungen, sodass die Bedingung zur Übersendung des Berichts eingetreten ist und ich diesen anliegend übersende. Die Kontrolle am 28.12.2016 verlief ohne Beanstandungen. Hinsichtlich des Verfahrens teile ich Ihnen mit, dass nach hier zuletzt genannter Kontrolle ein Inhaberwechsel stattgefunden hat. Aus diesem Grund wurden vor Erlass des Bescheids sowohl der ehemalige als auch der Aktuelle Inhaber angehört. Mit freundlichen Grüßen