Kontrollbericht zu Bra’s Döner, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bra’s Döner
Sandstraße 49
80335 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bra’s Döner, München [#147571]
Datum
30. Mai 2019 21:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bra’s Döner Sandstraße 49 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Bra’s Döner, München [#147571]
Datum
30. Mai 2019 21:17
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Bra’s Döner, München [#147571] Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestäti…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Bra’s Döner, München [#147571]
Datum
6. Juni 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Da der Betrieb unter Umständen über Ihren VIG-Antrag informiert werden muss, kann die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG) betragen. Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Bra’s Döner, München [#147571] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich geh…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EINGANGSBESTÄTIGUNG - Ihre VIG Anfrage zu Bra’s Döner, München [#147571]
Datum
11. Juni 2019 13:18
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich gehe davon aus, dass mein Antrag dem Antragserfordernis nach § 4 VIG entspricht und hinreichend bestimmt genug formuliert ist. Ich bin nicht verpflichtet, mein Informationsbegehren zu begründen. Vielmehr ergibt sich aus § 2 VIG ein voraussetzungsloser „Anspruch auf freien Zugang“ entsprechend meines bestimmten Antrags. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 147571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); hier: Antrag auf Info…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG);
Datum
2. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
219,0 KB
hier: Antrag auf Informationsgewährung vom 30.05. 2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes „Bra's Döner“, Sandstr. 49, << Adresse entfernt >> Die Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat - erlässt gegenüber Herrn *** folgenden Bescheid: 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird in folgender Form wird staligegeben: a) Bekanntgabe der Daten derletzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüber-Prüfungen. b) Herausgabe der'entsprechenden Kontroliberichte, wenn Beanstandungen vorliegen im Sinne von unzulässigen Abweichungenvon den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG); der auf Grund des LFGBerlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der EuropäischenUnion im Anwendungsbereich des LFGB. Die Auskunft wird schriftlich 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheidesiim Rahmen einer schriftlichen Information erteilt, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 2. Die Ziffer 1. dieses Bescheides ist kraft Gesetz sofort vollziehbar. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Hinweise: Falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt (Kontrollpersonal, Betriebspersonal etc.). Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des LFGB unterliegen, ebenfalls geschwärzt. Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/innen ein Recht auf Wahrung Ihrer Daten haben. Falls Sie dieses Schreiben im internet veröffentlichen, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogene Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und Email-adressen. Die Veröffentlichung der Informationen, zum Beispiel im Internet, liegt in Ihrer eigenen Verant-wortung. 1. Sachverhalt Herr *** stellte am 30.05.2019 per Email einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß § 4 Absatz 1, § 2 Absatz 1 VIG. Der Antragsteller begehrt folgende Ihformationen: „1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: „Bra's Döner“, Sandstr. 49, << Adresse entfernt >> 2. Kam eshierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des. entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter „Beanstandungen“ versteheich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommensein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontroliberichts - unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).“ Der Antragseingang wurde mit Email vom 06.06.2019 bestätigt. Der Betrieb, dessen rechtliche Interessedurch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen Informationen zu äußern. DerBetrieb hat sich nicht geäußert. 2. Rechtliche Würdigung 2.1. Zuständigkeit Die Landeshauptstadt München ist gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) sowie § 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 VIG‚ Artikel 21 a Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) i.V.m. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. 2.2. Entscheidungsgründe Die Information wird gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG antragsgemäß erteilt. Die Email vom 30.05.2019 stellt einen Antrag. gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 VIG dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Es ist ein Antrag auf Informationsgewährung gemäß $ 4 Absatz 1, $ 2.Absatz 1 VIG bezüglich den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie die Herausgabe der entsprechenden Kontroliberichte im Falle von Beanstandungen für den Betrieb „Bra's Döner“, Sandstr. 49, << Adresse entfernt >>. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung betroffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, 2 VIG Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Informationsherausgabe zu äußern. Der Betrieb äußerte sich im Rahmen der Anhörung nicht. Im Übrigen hat eine Abwägung der Interessen des Betriebes gegenüber dem Interesse von Herrn *** an einer Herausgabe der Informationen ergeben, dass ein Informationsanspruch besteht. DerBetrieb erhält eine Ausfertigung dieses Bescheides und kann gegen diesen Bescheid Klage erheben. 2.3 Ausführungen zur Ziffer 1.2 Gemäß § 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. 2.4 Ausführungen zur Ziffer 1.3 (Kostenentscheidung): Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergeht gemäß 8 7 Absatz 1 Satz 2 VIG kostenfrei, der Verwaltungsaufwand lag unter 1.000 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a) Schriftlich an oder zur Niederschrift bei Bayerisches Verwaltungsgericht München Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München Hausanschrift: Bayerstraße 30, << Adresse entfernt >> b) Elektronisch nach Maßgabe der Bedingungen, die der Internetpräsenzder Verwaltungsgerichtsbarkeit www.vgh.bayern.de zu entnehmensind. Hinweis: Die Klageerhebung pereinfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Mit freundlichen Grüßen,

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