Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von
Brasserie Paula's
Steinweg 21
38518 Gifhorn

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn [#32711]
Datum
8. August 2018 10:03
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von Brasserie Paula's Steinweg 21 38518 Gifhorn
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren o.g. Antrag vom 08.08.2018 habe ich als Antrag gemäß Verbraucherinformationsges…
Von
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn [#32711]
Datum
14. August 2018 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren o.g. Antrag vom 08.08.2018 habe ich als Antrag gemäß Verbraucherinformationsgesetz gewertet. Gemäß § 4 (1) Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Verbraucher können mit Hilfe des VIG konkrete Auskunft zu bestimmten Erzeugnissen oder Produkten von Behörden verlangen. Aus dem Antrag muss klar erkennbar sein, welche Informationen begehrt werden. In Ihrem Antrag erbitten Sie den letzten Kontrollbericht der Brasserie Paula's in Gifhorn. Ihr Antrag zielt jedoch darauf ab, Informationen über die gesamte Kontrolle und nicht nur über ein Erzeugnis oder Verbraucherprodukt (§ 1 Anwendungsbereich) zu erhalten. Ein Antrag, mit dem sich der Antragsteller einen Überblick über das breite, bei der Behörde vorhandene Wissen über den Betrieb verschaffen will, stellt einen Rundum- bzw. Ausforschungsantrag dar und ist von dem hinter diesem Gesetz stehenden Zweck nicht gedeckt. Ein derartiger Antrag ist daher als unzulässig abzulehnen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob der Antrag so unter diesen Umständen aufrecht erhalten bleiben soll. Ich weise darauf hin, dass, sollten Sie an Ihrem bislang gestellten Antrag festhalten, dieser kostenpflichtig negativ beschieden werden müsste. Ihre Daten werden bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus diesseitiger Sicht handelt es sich um einen bereits hinreichend bestimmten Ant…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn [#32711]
Datum
2. Oktober 2018 16:39
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Aus diesseitiger Sicht handelt es sich um einen bereits hinreichend bestimmten Antrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 VIG. Gleichwohl möchte ich vorsorglich meinen Antrag dahingehend präzisieren, dass ich um die Herausgabe des letzten, aktuellen amtlichen Berichts der Lebensmittelkontrolle bei Brasserie Paula's bitte (§ 2 Abs. 1 VIG). Es handelt sich auch nicht um einen „Rundum- bzw. Ausforschungsantrag“, denn ich frage nach einem bestimmten Vorgang (der letzten amtlichen Lebensmittelkontrolle) bei einem bestimmten Betrieb in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist auch nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gif…
An Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn [#32711]
Datum
21. Januar 2019 15:52
An
Landkreis Gifhorn - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Brasserie Paula's, Gifhorn“ vom 08.08.2018 (#32711) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>