Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Braugasthof „Papiermühle”
Erfurter Straße 102
07743 Jena

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich beantrage,

1. dass nach § 5 Abs. 1 S. 2 VIG von einer Anhörung des Betriebes abgesehen wird, da
a) es sich um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG handelt und
b) dem Betrieb die Erhebung der Information durch die Stelle bekannt ist und er in der Vergangenheit bereits Gelegenheit hatte, zur Weitergabe derselben Information Stellung zu nehmen,

und

2. dass der Informationszugang nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG per E-Mail an die Absenderadresse gewährt wird, da kein wichtiger Grund für die Gewährung auf andere Art vorliegt.

Unbekannt

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena [#132591]
Datum
21. April 2019 19:26
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Braugasthof „Papiermühle” Erfurter Straße 102 07743 Jena 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich beantrage, 1. dass nach § 5 Abs. 1 S. 2 VIG von einer Anhörung des Betriebes abgesehen wird, da a) es sich um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG handelt und b) dem Betrieb die Erhebung der Information durch die Stelle bekannt ist und er in der Vergangenheit bereits Gelegenheit hatte, zur Weitergabe derselben Information Stellung zu nehmen, und 2. dass der Informationszugang nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG per E-Mail an die Absenderadresse gewährt wird, da kein wichtiger Grund für die Gewährung auf andere Art vorliegt.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.04.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir ei…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena [#132591]
Datum
24. April 2019 15:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21.04.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrteAntragsteller/in der Braugasthof "Papiermühle" hat uns aufgefordert den Namen und die Ansc…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena [#132591]
Datum
30. April 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in der Braugasthof "Papiermühle" hat uns aufgefordert den Namen und die Anschrift des Antragsstellers offen zu legen. Dazu sind wir nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet. Wir bitten Sie uns bis zum 05.05.2019 mitzuteilen, ob Sie der Datenübermittlung zustimmen oder den Antrag nach VIG zurücknehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena [#132591]
Datum
1. Mai 2019 13:56
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Bitte veranlassen Sie in diesem Falle, dass mir die Informationen des Braugasthof "Papiermühle" nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG fristgemäß, längstens jedoch innerhalb eines Monats, zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Sehr geehrteAntragsteller/in untenstehend leite ich Ihnen die Antwort des Braugasthofes "Papiermühle" z…
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Betreff
Re-2: Kontrollbericht zu Braugasthof „Papiermühle”, Jena [#132591]
Datum
9. Mai 2019 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in untenstehend leite ich Ihnen die Antwort des Braugasthofes "Papiermühle" zu den Informationen nach Art. 14 der VO(EU) Nr. 2016/679 weiter. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
20. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
214,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Widerspruc…
An Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Auskunftsersuchen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); hier: Widerspruch [#132591]
Datum
16. Juni 2019 21:51
An
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gegen die im Betreff bezeichneten Verfügung, nach welcher Sie die Kontrollberichte für den Betrieb Hotel & Braugasthof Papiermühle, Erfurter Straße 102, 07743 Jena postalisch übersenden, erhebe ich Widerspruch. Der Antragsteller hat den Informationszugang per E-Mail beantragt, ein wichtiger Grund für die Informationsgewährung auf andere Art liegt nicht vor. Die Sicherung, dass Anfragen nicht von erfundenen Identitäten stammen, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Durch die postalische Übersendung der angefochtenen Verfügung ist diese Sicherung erfolgt, eine wenige Tage später durchgeführte postalische Übersendung der Kontrollberichte hat für diesen Zweck keinen weiteren Erkenntnisgewinn. Zusätzlich wird die Funktion durch die Signatur zu diesem Widerspruch in viel größerem Maße erfüllt, Art. 26 lit. b) Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG. Inwieweit die Behörde mit Zugänglichmachung der Information an den Antragsteller per E-Mail zu einer rechtsmissbräuchlichen Veröffentlichung beträgt und dieser Beitrag durch postalische Übersendung vermieden wird, vermag die Behörde nicht schlüssig darzulegen. Es ist nicht ersichtlich, auf welchen Tatsachen dies beruht. Nach alledem ist der Informationszugang per E-Mail zu gewähren, die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind nach § 80 VwVfG durch den Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 1a172a88f0331b95ab2f4cc75d069a18.pdf Anfragenr: 132591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch gegen die VIG-Bescheide des ZVL vom 20.05.2019
Von
Stadt Jena - Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch gegen die VIG-Bescheide des ZVL vom 20.05.2019
Datum
19. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
633,8 KB
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch vom 16.06.2019 gegen den Bescheid des Zweckverbandes, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, vom 20.05.2019, Az. LMÜ/521-56/A (Betrieb Hotel & Braugasthof Papi
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch vom 16.06.2019 gegen den Bescheid des Zweckverbandes, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, vom 20.05.2019, Az. LMÜ/521-56/A (Betrieb Hotel & Braugasthof Papi
Datum
24. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
82,1 KB

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AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch vom 16.06.2019 gegen den Bescheid des Zweckverbandes, Veterinär-…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; Widerspruch vom 16.06.2019 gegen den Bescheid des Zweckverbandes, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, vom 20.05.2019, Az. LMÜ/521-56/A (Betrieb Hotel & Braugasthof [#132591]
Datum
30. Juni 2019 23:39
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
23.2676-02-23-17/ZVL_6/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie aus der Akte die Begründung zur Nichtabhilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>