Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Bönnsch
Sterntorbrücke 4
53111 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn [#162621]
Datum
3. August 2019 23:51
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Bönnsch Sterntorbrücke 4 53111 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. F…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn [#162621]
Datum
15. August 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift erforderlich. Handelt es sich hier um die Deutschherrenstraße 46 in 53177 Bonn? Für eine kurze Rückmeldung hierzu bin ich dankbar. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom heutigen Tag (15.08.2019, 09:27 Uhr), in der ic…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn [#162621]
Datum
15. August 2019 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom heutigen Tag (15.08.2019, 09:27 Uhr), in der ich Sie nach Ihrer genauen Anschrift gefragt habe. Bei dieser Frage handelte es sich um ein Versehen. Ihre vollständige Anschrift ist hier angegeben. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Janina Paul Bundesstadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn Telefon +49…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn [#162621]
Datum
23. November 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
Janina Paul Bundesstadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn Telefon +49 228 - 77 3479 Telefax +49 228 - 77 96 19 88 9 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Internet www.bonn.de

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Antragsteller/in bezugnehmend auf meinen Bescheid vom 23.11.2020 teile ich Ihnen mit, dass die letz…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Brauhaus Bönnsch, Bonn [#162621]
Datum
28. Januar 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in bezugnehmend auf meinen Bescheid vom 23.11.2020 teile ich Ihnen mit, dass die letzten beiden Kontrollen im Betrieb vor Antragstellung durch Sie am 20.01.2016 und 27.07.2018 durchgeführt wurden. Da es bei beiden Kontrollen zu Beanstandungen kam, übersende ich anliegend die entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen