Kontrollbericht zu Brauhaus Gummersbach, Gummersbach

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Gummersbach GmbH
Hindenburgstraße 15, Gummersbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.

Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Unbekannt

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Gummersbach, Gummersbach [#60353]
Datum
6. März 2019 20:34
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Gummersbach GmbH Hindenburgstraße 15, Gummersbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgeset…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Brauhaus Gummersbach, Gummersbach [#60353]
Datum
7. März 2019 10:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
24,2 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 06.03.2019. Da ich dem betroffenem Betrieb vor Weitergabe der Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, ist von einer Verfahrensdauer von ca. zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags auszugehen. Sie haben in Ihrem Antrag keine Postanschrift angegeben. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich weise darauf hin, dass ohne Mitteilung Ihrer Anschrift keine Auskunft erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer Anschrift bis zum 13.03.2019. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 60353 An…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Brauhaus Gummersbach, Gummersbach [#60353]
Datum
7. März 2019 10:50
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 60353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom …
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.03.2019 haben Sie hier über den Webservice https://fraqdenstaat.de einen Antrag bzw. mehrere Anträge auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Zunächst möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es den Bediensteten des Oberbergischen Kreises aus Datenschutzgründen untersagt ist, personenbezogene Daten per E-Mail im externen Geschäftsverkehr zu versenden, ich werde daher das Verfahren mit Ihnen als Ansprechpartner auf dem Wege des Briefverkehrs weiterbetreiben. Außerdem haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 DSGVO. Ich weise darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO in diesem Fall ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Durch § 14 Datenschutzgesetz NRW wird das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO insoweit wirksam eingeschränkt. Ich bitte daher um Ihre Mitteilung, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt Ihren Antrag weiter aufrechterhalten wollen. Für eine Mitteilung binnen 1 Woche nach Erhalt dieses Schreibens wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfr…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Gummersbach, Gummersbach [#60353] AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#60353]
Datum
22. März 2019 13:45
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 60353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Verzögerung Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.03.2019 haben Sie hier über den Webservice https://fra…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Verzögerung
Datum
1. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.03.2019 haben Sie hier über den Webservice https://fragdenstaat.de einen Antrag bzw. mehrere Anträge auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Im Rahmen der Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über dieses Portal wurden im Anhörungsverfahren wiederholt rechtliche Bedenken gegen die Art der Auskunftserteilung sowie deren vorgesehene Veröffentlichung geäußert. Zur Zeit wird bei einem hier anhängigen Verfahren die Zulässigkeit einer Antragstellung und -bescheidung über den Webservice "fragdenstaat.de" in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln überprüft. Vor Informationserteilung soll daher die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Antrages abgewartet werden, da das Ergebnis Einfluss auf die weitere Verfahrensweise haben wird. Außerdem könnte eine Veröffentlichung auf einer Internetseite mit einem "Schaden" für die betreffenden Betriebe verbunden sei, der sich nicht mehr rückgängig machen ließe. Dies dient auch dem Interesse aller Antragsteller, da diese ansonsten damit rechnen müssten, u. U. als Verfahrensbeteiligte in kostenverursachende Gerichtsverfahren hinzugezogen zu werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis für diese Vergehensweise und werde mich nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.03.2019 haben Sie hier über den Webservice httos:…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
6. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 06.03.2019 haben Sie hier über den Webservice httos://fraqdenstaat.de einen Antrag bzw. mehrere Anträge auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Im Rahmen der Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz über dieses Portal wurden im Anhörungsverfahren wiederholt rechtliche Bedenken gegen die Art der Auskunftserteilunq sowie deren vorgesehene Veröffentlichung geäußert. Zur Zeit wird bei einem hier anhängigen Verfahren die Zulässigkeit einer Antragstellung und - bescheidung über den Webservice "fragdenstaat.de" in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln überprüft. Vor Informationserteilunq soll daher die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Antrages abgewartet werden, da das Ergebnis Einfluss auf die weitere Verfahrensweise haben wird. Außerdem könnte eine Veröffentlichung auf einer Internetseite mit einem "Schaden" für die betreffenden Betriebe verbunden sei, der sich nicht mehr rückgängig machen ließe. Dies dient auch dem Interesse aller Antragsteller, da diese ansonsten damit rechnen müssten, u. U. als Verfahrensbeteiligte in kostenverursachende Gerichtsverfahren hinzugezogen zu werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise und werde mich nach Abschluss des Verfahrens unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zwischennachricht
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
13. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beabsichtige Ihnen die begehrten Informationen nach Maßgabe der Vorschr…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
18. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beabsichtige Ihnen die begehrten Informationen nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz-VIG) zu gewähren. Der Bescheid über die beabsichtigte AuskunftserteilunQ ergeht ebenfalls mit Schreiben vom heutigen Tage an den betroffenen Betrieb "Brauhaus Gummersbach". Die Auskunftsgewährung an Sie wird 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an den betroffenen Betrieb, sofern dieser bis dahin keine wirksamen Rechtsmittel eingelegt hat, auf dem Postweg erfolgen.

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Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Mitteilung, wann die bei…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht
Datum
7. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Mitteilung, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb Brauhaus Gummersbach, Hindenburgstr. 15, 51643 Gummersbach stattgefunden hätten und ob es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei. Falls ja, wurde gleichzeitig die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. In der Anlage finden Sie das Kontrollblatt zu der am 12.12.2017 in dem oben genannten Betrieb durchgeführten Kontrolle. Sofern dieses personenbezogene Angaben zu Mitarbeitern des Betriebes oder zum Kontrollpersonal des Oberbergischen Kreises enthielt, wurden diese geschwärzt. Bei der Kontrolle am 26.10.2015 wurden keine Beanstandungen festgestellt, die Herausgabe eines Kontrollblattes für diese Kontrolle ist daher nicht vorgesehen.

Dokumente