Kontrollbericht zu Brauhaus Spandau, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Spandau
Neuendorfer Straße 1
13585 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Robert Schreck
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Schreck
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Spandau, Berlin [#158086]
Datum
13. Juli 2019 07:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Spandau Neuendorfer Straße 1 13585 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schreck <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schreck
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 Sehr geehrter Herr Schreck, Ihre Anfrage vom 13.07.2019 ist bei …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261
Datum
15. Juli 2019 07:35
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schreck, Ihre Anfrage vom 13.07.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hin, der die informationspflichtige Stelle dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Die Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten ist gem. § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich bis zum 29.07.2019 keine Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Diese werden alle geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Sie werden daher gebeten, von Nachfragen abzusehen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Adresse vollständig angegeben haben. In Ihrem Antrag fehlt die Adresse. So kann eine Antwort auf Ihren Antrag nicht zugestellt werden. Bitte geben Sie bis zum 29.07.2019 Ihre vollständige Adresse an. Mit freundlichen Grüßen
Robert Schreck
AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank f…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Schreck
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086]
Datum
19. Juli 2019 06:33
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Robert Schreck Anfragenr: 158086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Antw: AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086] Sehr geehrter Herr Schreck, Ihre Zustimmung …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086]
Datum
19. Juli 2019 07:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schreck, Ihre Zustimmung zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift im Falle einer Nachfrage ist eingegangen. Ich hatte Sie bereits in meiner E-Mail vom 15.07.2019 darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung Ihrer Anfrage aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich postalisch erfolgt, Sie aber in Ihrem Antrag vom 13.07.2019 Ihre Anschrift nicht angegeben haben. Bitte teilen Sie Ihre Anschrift hier bis zum 29.07.2019 vollständig mit. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Schreck
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086] Sehr geehrte<< Anrede >> anb…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Robert Schreck
Betreff
AW: Antw: AW: Ihre Anfrage [#158086] vom 13.07.2019; 19-L-261 [#158086]
Datum
21. Juli 2019 13:47
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei meine Anschrift. Mit freundlichen Grüßen Robert Schreck Anfragenr: 158086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Schreck << Adresse entfernt >>