Kontrollbericht zu Brauhaus "Zum Schwerter Bräu", Meißen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus "Zum Schwerter Bräu"
Ziegelstraße 6
01662 Meißen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus "Zum Schwerter Bräu", Meißen [#47500]
Datum
22. Januar 2019 11:58
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus "Zum Schwerter Bräu" Ziegelstraße 6 01662 Meißen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Az 30401.505.27-10696/14 [#47500] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. ich beziehe m…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az 30401.505.27-10696/14 [#47500]
Datum
12. Februar 2019 20:52
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. ich beziehe mich auf den Inhalt der Kontrollberichte. Ebenso weise ich Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
#47500 Aktenzeichen 30401.505.vig.27-10696/14 [#47500] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mittei…
An Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
#47500 Aktenzeichen 30401.505.vig.27-10696/14 [#47500]
Datum
14. März 2019 17:36
An
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Es wundert mich, dass Sie nur eine MItteilung der beiden erhalten haben sollen. Anbei erhalten Sie nochmals meine Mitteilung auf diesen Vorgang bezogen vom 12.02.2019. Daher bitte ich Sie um Wiederaufnahme der Bearbeitung meines Antrags. Ich beziehe mich auf den Inhalt der Kontrollberichte. Ebenso weise ich Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. März 2019
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Meißen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen